Steuersatz
Die Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 25 % auf alle Kapitalerträge. Dieser pauschale Steuersatz gilt unabhängig vom Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Kapitalertragsteuer erhoben, was den effektiven Steuersatz auf 26,375 % erhöht. Kirchensteuerpflichtige zahlen zudem 8 % oder 9 % Kirchensteuer, je nach Bundesland. Dies führt zu einer zusätzlichen Belastung und erhöht den Gesamtabzug auf bis zu 28 %.
Freibeträge
Privatpersonen können einen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr nutzen (bei Ehepaaren 2.000 Euro). Kapitalerträge bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei. Um den Pauschbetrag in Anspruch zu nehmen, muss bei der jeweiligen Bank ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Ohne diesen Auftrag wird die Steuer automatisch auf alle Kapitalerträge erhoben.
Abgeltungsteuer
Die Kapitalertragsteuer wird in Deutschland im Rahmen der sogenannten Abgeltungsteuer erhoben. Die Steuer wird direkt an der Quelle, also durch die Bank oder das Finanzinstitut, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Mit der Zahlung der Abgeltungsteuer ist die Steuerpflicht auf die Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Eine weitere Veranlagung über die Einkommensteuererklärung ist nur dann notwendig, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt. In diesem Fall kann eine sogenannte Günstigerprüfung beantragt werden.
Kapitalerträge, die der Steuer unterliegen
Folgende Einkünfte unterliegen der Kapitalertragsteuer:
- Zinsen aus Sparbüchern, Tagesgeldkonten oder Anleihen
- Dividenden aus Aktien
- Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie Aktien, Fonds oder Zertifikaten
- Einkünfte aus stillen Beteiligungen und Genussrechten
Verluste und Verlustverrechnung
Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden. Diese Verlustverrechnung kann innerhalb des gleichen Steuerjahres oder auf zukünftige Jahre übertragen werden. Eine Verrechnung von Verlusten aus Kapitalerträgen mit anderen Einkunftsarten, wie Arbeitseinkommen, ist nicht zulässig.
Kirchensteuer
Kirchensteuerpflichtige müssen auch auf Kapitalerträge Kirchensteuer zahlen. Diese beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Kapitalertragsteuer. Die Kirchensteuer kann automatisch von der Bank einbehalten werden, oder sie wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung erhoben. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag auf die Kirchensteuer erhoben, was die Steuerlast weiter erhöht.
Günstigerprüfung
Wenn der persönliche Einkommensteuersatz unter dem pauschalen Steuersatz von 25 % liegt, kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Günstigerprüfung beantragt werden. Das Finanzamt prüft dann, ob es vorteilhafter ist, die Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Falls dies der Fall ist, wird die Differenz erstattet.
Kapitalerträge aus dem Ausland
Kapitalerträge aus dem Ausland unterliegen ebenfalls der deutschen Kapitalertragsteuer. In Fällen, in denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, können ausländische Steuern auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Die genauen Regelungen hängen vom jeweiligen Abkommen mit dem Land ab, in dem die Kapitalerträge erzielt wurden.