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Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer für Privatpersonen 2025

Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb von Immobilien in Deutschland an und beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Sie wird von Käufern entrichtet und ist unabhängig davon, ob die Immobilie als Eigenheim oder Kapitalanlage genutzt wird.

Grunderwerbsteuerpflicht

Beim Kauf einer Immobilie fällt in Deutschland die Grunderwerbsteuer an. Sie ist vom Käufer zu zahlen und wird auf den Kaufpreis der Immobilie erhoben. Neben Häusern und Wohnungen sind auch unbebaute Grundstücke von der Steuerpflicht betroffen. Die Höhe der Grunderwerbsteuer hängt vom jeweiligen Bundesland ab, in dem die Immobilie liegt.

Steuersätze nach Bundesland

Die Grunderwerbsteuer variiert zwischen den Bundesländern. In Bayern und Sachsen beträgt sie 3,5 %, während sie in den meisten anderen Bundesländern zwischen 5 % und 6,5 % liegt. Die höchsten Steuersätze haben derzeit Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen mit 6,5 %.

Berechnung der Grunderwerbsteuer

Die Steuer bemisst sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro und einem Steuersatz von 5 % beträgt die Grunderwerbsteuer 15.000 Euro. Der Käufer muss den Betrag beim Finanzamt zahlen, bevor die Eintragung ins Grundbuch erfolgt.

Steuerbefreiungen

In bestimmten Fällen ist der Erwerb von der Grunderwerbsteuer befreit. Dies gilt unter anderem für Käufe von Ehepartnern oder Verwandten ersten Grades, etwa bei Schenkungen oder Erbschaften. Auch der Erwerb von Immobilien, die einen Wert unter 2.500 Euro haben, ist steuerfrei.

Fälligkeit der Grunderwerbsteuer

Nach dem notariellen Kaufvertrag wird die Grunderwerbsteuer durch das Finanzamt festgesetzt. Die Zahlung ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids fällig. Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung ins Grundbuch erforderlich ist.

Finanzierung der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer muss aus eigenen Mitteln des Käufers finanziert werden. Sie kann nicht als Teil des Immobilienkredits aufgenommen werden, da Banken in der Regel nur den Kaufpreis finanzieren. Es ist daher ratsam, die Steuer bei der Finanzierung einer Immobilie mit einzuplanen.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.