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Berufsausbildungsbeihilfe während einer Umschulung zur Finanzierung der Berufsausbildung 2025

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann während einer betrieblichen Umschulung zur Finanzierung der Berufsausbildung gewährt werden, sofern die Umschulung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt und die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Anspruch auf BAB während einer Umschulung

Auch während einer betrieblichen Umschulung besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Die Umschulung muss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen und von einem Betrieb sowie einer Berufsschule begleitet werden, ähnlich wie bei einer dualen Erstausbildung.

Voraussetzungen für die Förderung

Damit während der Umschulung BAB gewährt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Umschulung erfolgt in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO).
  • Es liegt ein schriftlicher Umschulungsvertrag zwischen dem Umschüler und dem Betrieb vor.
  • Die Umschulung wird in Vollzeit durchgeführt.
  • Das Einkommen des Umschülers und seiner Eltern bzw. seines Ehepartners reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt während der Umschulung zu sichern.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der BAB während einer Umschulung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Umschulungsvertrag
  • Nachweise über die Ausbildungsvergütung während der Umschulung
  • Mietvertrag, falls der Umschüler außerhalb des Elternhauses wohnt
  • Einkommensnachweise der Eltern oder des Ehepartners
  • Meldebescheinigung des Wohnsitzes

Berechnung der BAB-Leistung

Die Berechnung der BAB während einer Umschulung erfolgt nach den gleichen Kriterien wie bei einer Erstausbildung. Der Bedarf des Umschülers wird ermittelt und mit dem anrechenbaren Einkommen verrechnet. Zu den berücksichtigten Bedarfen gehören:

  • Pauschale für Lebenshaltungskosten
  • Pauschale für Wohnkosten (falls außerhalb des Elternhauses wohnend)
  • Pauschale für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte

Förderdauer

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird für die gesamte Dauer der Umschulung gewährt. Sollte sich die Umschulungsdauer verlängern, ist ein Weiterbewilligungsantrag erforderlich. Die Förderung endet mit dem erfolgreichen Abschluss der Umschulung.

Besondere Regelungen

In einigen Fällen, wie bei Umschulungen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder beruflicher Umorientierung, können zusätzliche Unterstützungsleistungen gewährt werden. Hierzu gehören Zuschüsse für besondere Ausgaben, wie spezielle Arbeitskleidung oder notwendige Hilfsmittel.

Wichtige Hinweise

Umschüler sollten ihren BAB-Antrag frühzeitig stellen, um die finanzielle Unterstützung rechtzeitig zu erhalten. Bei Fragen zur Antragsstellung oder den Voraussetzungen bietet die Agentur für Arbeit Beratungsangebote an. Eine vollständige Einreichung aller erforderlichen Unterlagen ist wichtig, um Verzögerungen zu vermeiden.

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