Förderfähige Schularten des zweiten Bildungswegs
Zu den förderfähigen Schularten, die zum zweiten Bildungsweg gehören, zählen:
- Abendgymnasien: Schulen, an denen Berufstätige das Abitur in Teilzeitform nachholen können.
- Kollegs: Vollzeitschulen, die auf das Abitur vorbereiten und in denen Personen mit Berufserfahrung einen höheren Schulabschluss erwerben können.
- Berufsoberschulen und Fachoberschulen: Schulen, die zur Fachhochschulreife oder zum Abitur führen.
- Abendrealschulen: Einrichtungen, in denen Berufstätige in Teilzeit die mittlere Reife nachholen können.
Voraussetzungen für die Förderung
Um Bafög während des zweiten Bildungswegs zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Antragsteller muss an einer förderfähigen Schulart eingeschrieben sein.
- Die Ausbildung muss in Vollzeitform erfolgen, da Teilzeitausbildungen in der Regel nicht gefördert werden.
- Der Antragsteller darf das 30. Lebensjahr zu Beginn der Ausbildung nicht überschritten haben. Für Kollegs gilt eine Altersgrenze von 35 Jahren.
- Die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen, wie Einkommens- und Vermögensgrenzen, müssen eingehalten werden.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Bafög-Förderung im zweiten Bildungsweg richtet sich nach den gleichen Bedarfssätzen wie bei anderen Ausbildungsformen. Dabei werden der Grundbedarf, eine mögliche Wohnpauschale sowie Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Personen, die während der Ausbildung einen eigenen Haushalt führen, erhalten in der Regel eine höhere Förderung als Antragsteller, die bei ihren Eltern wohnen.
Besondere Regelungen beim zweiten Bildungsweg
Im Gegensatz zur Förderung von Erstausbildungen ist das Bafög beim zweiten Bildungsweg in der Regel elternunabhängig. Das bedeutet, dass das Einkommen der Eltern bei der Berechnung des Förderbetrags nicht angerechnet wird. Diese Regelung gilt insbesondere für Kollegs, Abendgymnasien und Abendrealschulen, da davon ausgegangen wird, dass die Antragsteller bereits über eine gewisse Eigenständigkeit und Berufserfahrung verfügen.
Nachweise für die Antragstellung
Für die Beantragung von Bafög im zweiten Bildungsweg sind folgende Nachweise erforderlich:
- Nachweis der Einschreibung an der Schule des zweiten Bildungswegs.
- Gegebenenfalls Nachweise über vorherige Berufstätigkeit oder bereits erworbene Abschlüsse.
- Nachweise über eigenes Einkommen und Vermögen.
Förderdauer
Die Förderung im zweiten Bildungsweg wird für die reguläre Dauer der Ausbildung gewährt. Sollte sich die Ausbildung aus triftigen Gründen, wie etwa Krankheit oder Betreuung von Kindern, verlängern, kann die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen über die Regelzeit hinaus gewährt werden.
Antragstellung
Der Antrag auf Bafög beim zweiten Bildungsweg erfolgt beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung am Wohnsitz des Antragstellers. Da die Förderung in der Regel elternunabhängig ist, müssen Einkommensnachweise der Eltern meist nicht eingereicht werden. Die Antragstellung sollte rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung erfolgen, um eine lückenlose Förderung sicherzustellen.
Widerspruch bei Ablehnung
Falls der Antrag auf Bafög beim zweiten Bildungsweg abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung erfolgen und sollte durch zusätzliche Nachweise begründet werden.