Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
Auszubildende, die während ihrer Ausbildung eigenständig kranken- und pflegeversichert sind, erhalten einen Zuschlag zu den regulären Bedarfssätzen. Dieser Zuschlag wird gewährt, um die Kosten der freiwilligen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung abzudecken. Die aktuellen Beträge sind:
- 94 Euro monatlich: Zuschlag für die Krankenversicherung
- 28 Euro monatlich: Zuschlag für die Pflegeversicherung
Dieser Zuschlag wird nur gewährt, wenn der Antragsteller die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst trägt. Antragsteller, die über ihre Eltern familienversichert sind, erhalten diesen Zuschlag nicht.
Kinderbetreuungszuschlag
Für Auszubildende mit eigenen Kindern unter 14 Jahren wird ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt. Dieser Zuschlag beträgt aktuell 160 Euro monatlich pro Kind und soll die Kosten der Betreuung während der Ausbildung abdecken. Der Zuschlag wird unabhängig davon gezahlt, ob der Antragsteller alleinerziehend ist oder in einer Partnerschaft lebt.
Mehrbedarf für Alleinerziehende
Alleinerziehende Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Mehrbedarf geltend machen. Dieser Zuschlag dient dazu, die besonderen finanziellen Belastungen auszugleichen, die durch die alleinige Verantwortung für die Betreuung und Versorgung der Kinder entstehen. Die Höhe dieses Zuschlags wird individuell festgelegt.
Auslandszuschläge
Für Auszubildende, die einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren, gibt es spezielle Auslandszuschläge. Diese Zuschläge dienen dazu, die höheren Lebenshaltungskosten und besonderen Ausgaben während des Auslandsaufenthalts zu decken. Dazu gehören:
- Reisekostenzuschlag: Erstattung der Kosten für Hin- und Rückreise zum Ausbildungsort im Ausland.
- Zuschlag zu den Lebenshaltungskosten: Ein zusätzlicher Betrag, der sich nach den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land richtet.
- Zuschlag für Auslandssemestergebühren: Übernahme von Studiengebühren bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, wenn die Ausbildung an einer ausländischen Ausbildungsstätte erfolgt.
Zuschlag für Studienabschluss
Für Auszubildende, die sich in den letzten zwölf Monaten ihrer Ausbildung befinden, kann ein Zuschlag zur Unterstützung des Studienabschlusses gewährt werden. Dieser Zuschlag dient dazu, den Antragstellern mehr Zeit für die Vorbereitung auf Abschlussprüfungen zu ermöglichen, indem er einen möglichen Wegfall von Nebentätigkeiten kompensiert.
Besondere Regelungen
Einige Zuschläge werden automatisch bei der Bafög-Berechnung berücksichtigt, wenn die entsprechenden Nachweise erbracht werden. Dazu gehören insbesondere der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag sowie der Kinderbetreuungszuschlag. Andere Zuschläge, wie der Mehrbedarf für Alleinerziehende oder die Auslandszuschläge, müssen