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Auszahlung

Auszahlung der Ausbildungsvergütung bei der Berufsausbildung 2025

Die Auszahlung der Ausbildungsvergütung erfolgt monatlich und spätestens am letzten Arbeitstag des Monats. Die Vergütung wird unabhängig davon gezahlt, ob der Auszubildende im Betrieb, in der Berufsschule oder bei überbetrieblichen Lehrgängen anwesend ist.

Monatlich

Die monatliche Auszahlung der Ausbildungsvergütung erfolgt in der Regel am Ende des Monats oder zu Beginn des Folgemonats. Der genaue Zahlungszeitpunkt wird im Ausbildungsvertrag festgelegt und muss den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 18 BBiG entsprechen.

Fälligkeit

Die Fälligkeit der Zahlung der Ausbildungsvergütung ist gesetzlich geregelt. Gemäß § 18 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) muss die Vergütung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt werden. Eine verspätete Zahlung stellt einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften dar.

Abzüge

Von der Brutto-Ausbildungsvergütung werden Abzüge für die Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie gegebenenfalls für Steuern vorgenommen. Die Höhe der Abzüge hängt von der Vergütungshöhe und den individuellen Steuermerkmalen ab.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.