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Duale Ausbildung

Ausbildungssituation: Duale Berufsausbildung für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe zur Finanzierung der Ausbildung 2025

Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) besteht nur für Auszubildende in einer anerkannten dualen Berufsausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) geregelt ist.

Definition der dualen Berufsausbildung

Die duale Berufsausbildung ist ein Ausbildungssystem, das betriebliche Praxis mit schulischer Bildung kombiniert. Der Auszubildende absolviert den praktischen Teil der Ausbildung in einem Betrieb und besucht parallel dazu eine Berufsschule. Diese Form der Ausbildung ist in Deutschland weit verbreitet und wird in vielen Berufen angeboten.

Anforderungen an die duale Ausbildung

Damit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gewährt werden kann, muss die duale Ausbildung bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Ausbildung muss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen, der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) geregelt ist.
  • Es muss ein schriftlicher Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb vorliegen.
  • Die Ausbildung muss in Vollzeit erfolgen. Teilzeitausbildungen werden nur in Ausnahmefällen gefördert.

Anerkannte Ausbildungsberufe

Die Berufsausbildungsbeihilfe kann für alle Berufe beantragt werden, die als anerkannte Ausbildungsberufe gelten. Dazu gehören Berufe in verschiedenen Branchen wie Handwerk, Industrie, Handel, Gesundheitswesen und Dienstleistungen. Eine vollständige Liste der anerkannten Ausbildungsberufe ist bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) erhältlich.

Nachweis der dualen Ausbildung

Für die Beantragung von BAB ist ein Nachweis der dualen Ausbildung erforderlich. Dieser erfolgt in der Regel durch Vorlage des Ausbildungsvertrags sowie einer Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs. Die Agentur für Arbeit prüft die Unterlagen, um sicherzustellen, dass die Ausbildung förderfähig ist.

Kein Anspruch bei schulischer Ausbildung

Auszubildende, die eine rein schulische Ausbildung absolvieren, haben keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Schulische Ausbildungen werden stattdessen durch BAföG gefördert, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. BAB richtet sich ausschließlich an Auszubildende in dualen Systemen.

Förderung bei Umschulungen

In bestimmten Fällen können auch Umschulungen im Rahmen einer dualen Ausbildung durch BAB gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Umschulung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt und von einem Betrieb durchgeführt wird. Eine vorherige Beratung bei der Agentur für Arbeit wird empfohlen.

Förderdauer

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird für die gesamte Dauer der dualen Ausbildung gewährt, sofern die Anspruchsvoraussetzungen während der Ausbildungszeit bestehen bleiben. Die Förderung endet mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.

Bedeutung der dualen Ausbildung für BAB

Die duale Berufsausbildung ist eine zentrale Voraussetzung für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe. Sie ermöglicht jungen Menschen den Einstieg in das Berufsleben und wird durch BAB finanziell unterstützt, wenn das Einkommen der Auszubildenden und ihrer Familien nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt während der Ausbildung zu sichern.

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