Einheitlicher Kindergeldsatz ab 2025
Seit dem Jahr 2025 gilt in Deutschland ein einheitlicher Kindergeldsatz von 250 € pro Monat für jedes Kind. Diese Vereinheitlichung ersetzt das frühere gestaffelte System, bei dem die Kindergeldhöhe je nach Anzahl der Kinder unterschiedlich ausfiel. Ziel dieser Reform ist eine einfachere Berechnung und eine gleichmäßige Unterstützung aller Familien, unabhängig von der Kinderzahl.
Frühere Kindergeldstaffelung
Vor 2025 war die Kindergeldhöhe gestaffelt und betrug:
- Für das erste und zweite Kind: 219 € pro Monat
- Für das dritte Kind: 225 € pro Monat
- Für das vierte und jedes weitere Kind: 250 € pro Monat
Mit der Vereinheitlichung des Kindergeldes auf 250 € pro Kind wurde diese Staffelung abgeschafft.
Bezugsdauer des Kindergeldes
Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer laufenden Berufsausbildung, kann der Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängert werden. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei einem Freiwilligendienst, ist eine weitere Verlängerung möglich.
Kindergeldbeträge und Steuervorteil
Das Kindergeld wird als monatliche Zahlung gewährt, alternativ kann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung der Kinderfreibetrag berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob das Kindergeld oder der Freibetrag für die Eltern finanziell günstiger ist (sogenannte Günstigerprüfung). In den meisten Fällen ist das Kindergeld die vorteilhaftere Option für Eltern mit geringem bis mittlerem Einkommen.
Auszahlung der Kindergeldbeträge
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt monatlich durch die Familienkasse. Der Zeitpunkt der Auszahlung richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer:
- Endziffer 0–1: Auszahlung zu Monatsbeginn
- Endziffer 2–3: Auszahlung in der ersten Monatswoche
- Endziffer 4–5: Auszahlung in der zweiten Monatswoche
- Endziffer 6–7: Auszahlung in der dritten Monatswoche
- Endziffer 8–9: Auszahlung am Monatsende
Keine Staffelung mehr nach Anzahl der Kinder
Mit der Einführung des einheitlichen Kindergeldsatzes entfällt die frühere Staffelung nach der Anzahl der Kinder. Somit erhalten Familien für jedes Kind den gleichen monatlichen Betrag von 250 €, was die Berechnung und Verwaltung des Kindergeldes erleichtert.
Wichtige Hinweise zu den aktuellen Kindergeldsätzen
Eltern sollten beachten, dass die Höhe des Kindergeldes konstant bleibt, solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Änderungen im Familienstand, der Ausbildungssituation oder der Wohnsituation des Kindes müssen der Familienkasse unverzüglich gemeldet werden, um eine korrekte Weiterzahlung der Kindergeldbeträge zu gewährleisten.