Wohnsitzpflicht im Inland
Ein ständiger Wohnsitz in Deutschland ist grundsätzlich erforderlich, um Bafög zu erhalten. Der Antragsteller muss bei einer deutschen Meldebehörde registriert sein und tatsächlich in Deutschland wohnen. Diese Bedingung gilt unabhängig davon, ob die Berufsausbildung in Form einer dualen Ausbildung oder an einer rein schulischen Ausbildungsstätte erfolgt.
Förderfähigkeit bei Wohnsitz im Ausland
Unter bestimmten Umständen kann auch bei einem Wohnsitz im Ausland Bafög beantragt werden. Dies gilt insbesondere für Auszubildende, die eine Ausbildung im Ausland aufnehmen, sofern die Ausbildung als förderfähig anerkannt wird und ein enger Bezug zu Deutschland besteht. Beispiele sind Ausbildungsabschnitte im Ausland, die Teil einer in Deutschland begonnenen Ausbildung sind, oder Ausbildungen an deutschen Schulen im Ausland.
Sonderregelungen bei grenznahen Wohnsitzen
Für Personen, die in einem grenznahen Gebiet im Ausland wohnen und in Deutschland eine Ausbildung absolvieren, gibt es spezielle Regelungen. In solchen Fällen kann Bafög gewährt werden, wenn der tägliche Weg zur Ausbildungsstätte in Deutschland gewährleistet ist. Dies betrifft vor allem Grenzpendler, die in Nachbarländern Deutschlands leben.
Nachweis des Wohnsitzes
Der Wohnsitz muss durch eine aktuelle Meldebescheinigung nachgewiesen werden, die beim zuständigen Einwohnermeldeamt erhältlich ist. Diese Bescheinigung ist ein verbindlicher Bestandteil des Bafög-Antrags und dient dazu, den ständigen Aufenthalt in Deutschland zu belegen.
Zweck der Wohnsitzvoraussetzung
Die Wohnsitzvoraussetzung beim Bafög verfolgt das Ziel, die Förderung auf Personen zu beschränken, die ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in Deutschland haben. Damit soll sichergestellt werden, dass die finanziellen Mittel des Staates gezielt für inländische Ausbildungen und deren Teilnehmer verwendet werden.
Auswirkungen auf den Förderzeitraum
Ein Wechsel des Wohnsitzes während der Ausbildungszeit, insbesondere ins Ausland, kann Auswirkungen auf die weitere Förderung haben. In solchen Fällen muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Fortführung der Förderung weiterhin erfüllt sind. Auslandsaufenthalte ohne Ausbildungszweck führen in der Regel zum Verlust des Förderanspruchs.