in 🇩🇪 Deutschland

Fehlende Ausbildung

Fehlt die Vertraglich Vereinbarte Ausbildung als Grund für Ausbildungsabbruch 2025

Ein nicht ordnungsgemäß durchgeführtes Ausbildungsprogramm, entgegen dem Ausbildungsvertrag, ist in Deutschland ein legitimer Grund für den Abbruch eines Ausbildungsverhältnisses.

Vertragliche Grundlagen der Berufsausbildung

Der Ausbildungsbetrieb ist per Ausbildungsvertrag verpflichtet, dem Auszubildenden eine strukturierte, dem Ausbildungsberuf und der Ausbildungsordnung entsprechende Qualifikation zu ermöglichen. Die Ausbildungsinhalte müssen systematisch, zeitlich und sachlich gegliedert vermittelt werden. Die Ausbildung ist auf die Ziele der Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausgerichtet. Wird diese Verpflichtung vernachlässigt oder gravierend verletzt, gilt dies als Nichterfüllung des Ausbildungsversprechens und kann für Studenten den Anlass liefern, eine sofortige Vertragsauflösung in Betracht zu ziehen.

Rechtlicher Rahmen für Ausbildungsabbrüche

Ein dauerhafter Mangel an Vermittlung der vorgesehenen Fertigkeiten und Kenntnisse – beispielsweise durch Übertragung fachfremder Tätigkeiten, fehlende Anleitung oder mangelhafte Betreuung – kann als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nach §22 BBiG angeführt werden. Studenten haben die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu lösen, wenn die Unterweisungen und Praxisinhalte systematisch und erheblich den Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans widersprechen.

Beispiele für fehlende Ausbildungsdurchführung

Regelmäßige Arbeitszeiten ohne Bezug zum Ausbildungsberuf, Tätigkeiten wie putzen oder Botengänge ohne Bezug zum Berufsbild, fehlende Rotation durch alle Ausbildungsbereiche oder keine Teilnahme an überbetrieblichen Maßnahmen sind typische Fälle. Auch eine mangelhafte Einbindung in betriebliche Abläufe oder ständiger Einsatz als Aushilfskraft verstoßen gegen das im Vertrag garantierte Lernerlebnis. Statt einer qualifizierten Ausbildung erhalten Studenten in solchen Fällen lediglich eine Beschäftigung.

Anspruch auf sachgemäße Anleitung

Eine sachgemäße Durchführung des Qualifikationsprogramms bedingt eine fachkundige Anleitung durch Ausbilder nach §28 BBiG. Unzureichende Betreuung, permanente Abwesenheit des Ausbilders oder fehlende Rückmeldungen bedeuten, dass das Ausbildungsverhältnis nicht dem Vertrag entspricht. Studenten, die keine Gelegenheit erhalten, bestimmte Tätigkeiten gemäß Ausbildungsrahmenplan zu erlernen, können dies rechtlich als Motiv für eine außerordentliche Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nutzen.

Nachweispflicht und Dokumentation

Zielgerichtete Dokumentation, etwa in einem Berichtsheft oder durch andere Nachweise, ist entscheidend für eine spätere Auseinandersetzung mit der Ausbildungsstelle oder der Kammer. Werden Beanstandungen wie fehlende fachliche Anleitung, Tätigkeiten außerhalb des Berufsbildes oder regelmäßige Nichtbeachtung des Ausbildungsrahmens dokumentiert, verbessert sich die Rechtsposition des Studenten im Verfahren einer sofortigen Beendigungsanzeige enorm.

Kammern und Beratungsstellen als Ansprechpartner

Bei fortgesetzten Defiziten in der Regelung des Ausbildungsverhältnisses kann die zuständige Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) vermittelnd eingreifen. Diese beraten, prüfen Beschwerden und können Unternehmen zur Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen mahnen. Beratungsnetzwerke wie das Netzwerk “Berufliche Bildung” oder das Jugendberufsamt unterstützen Studenten bei der Definition der Mängel und leiten gegebenenfalls eine Streitschlichtung ein.

Folgen des Ausbildungsabbruchs

Ein Ausbildungsabbruch aufgrund fehlender Umsetzung des Qualifizierungsplans durch den Arbeitgeber hat für Studenten keine nachteiligen rechtlichen Konsequenzen im Sinne von Schadensersatzforderungen des Betriebes. Die sofortige Auflösung kann sogar unverzüglich eine Neuorientierung und Wiedereinstieg in einen sachgerecht geführten Ausbildungsplatz ermöglichen. Hilfen zur Neuvermittlung und Beratung stellt die Ausbildungsberatung der Kammern oder die Agentur für Arbeit zur Verfügung.

Praktische Umsetzung der Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung sollte schriftlich erfolgen und die gravierenden Verstöße des Ausbildungsbetriebs benennen. Beschreibungen der vernachlässigten Vermittlung der Ausbildungsinhalte sowie Beifügung von geeigneten Nachweisen (Berichtshefte, Zeugnisse, Protokolle) sind ratsam. Die Kündigung entfaltet durch den Nachweis einer erheblichen und andauernden Verletzung des Ausbildungsversprechens ihre Rechtsgültigkeit und schützt die Interessen des Studenten.

Relevante Gesetzesgrundlagen und Urteile

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist maßgeblich, insbesondere §14 (Pflicht des Ausbildenden) und §22 (Kündigung des Ausbildungsvertrages). Ergänzend zu diesen Regelungen existieren Urteile aus der Arbeitsgerichtsbarkeit, die festlegen, dass die wiedersprüchliche Durchführung oder totale Verweigerung von Ausbildungsmaßnahmen einen wesentlichen Kündigungsgrund nach dem BBiG darstellt. Auch die Empfehlungen der Kammern und des Bundesinstituts für Berufsbildung bekräftigen die Rechte und Pflichten im Rahmen des Berufsausbildungsverhältnisses.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.