Notwendigkeit des Folgeantrags
Ein Wohngeldbescheid gilt in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Nach Ablauf dieses Zeitraums endet der Anspruch automatisch. Um weiterhin Wohngeld zu beziehen, muss ein Folgeantrag gestellt werden. Dieser Antrag ermöglicht die Prüfung, ob der Anspruch auf Wohngeld weiterhin besteht und in welcher Höhe es gezahlt wird.
Frist für den Folgeantrag
Der Folgeantrag sollte spätestens zwei Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums gestellt werden. Dadurch hat die Wohngeldstelle ausreichend Zeit, den Antrag zu bearbeiten, sodass es zu keiner Unterbrechung der Zahlung kommt. Wird der Antrag erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums eingereicht, beginnt der neue Wohngeldanspruch erst ab dem Monat der Antragstellung.
Erforderliche Unterlagen
Für den Folgeantrag auf Wohngeld müssen folgende aktuelle Unterlagen eingereicht werden:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular für den Folgeantrag
- Aktuelle Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Nachweise über die Mietzahlungen (z. B. Kontoauszüge oder Quittungen)
- Eine aktuelle Ausbildungsbescheinigung
Zusätzlich können je nach individueller Situation weitere Nachweise erforderlich sein, wie z. B. Bescheinigungen über Unterhaltszahlungen oder Veränderungen im Haushalt.
Prüfung durch die Wohngeldstelle
Die Wohngeldstelle prüft den Folgeantrag ebenso wie den Erstantrag. Dabei werden Änderungen in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen berücksichtigt, um die Höhe des Wohngeldes neu festzulegen. Falls sich das Einkommen erhöht hat oder die Mietkosten gesunken sind, kann dies zu einer Verringerung des Wohngeldes führen.
Änderungen im Folgeantrag
Im Folgeantrag müssen alle Änderungen, die seit dem letzten Bewilligungszeitraum eingetreten sind, angegeben werden. Dazu gehören:
- Änderungen im Einkommen
- Änderungen der Haushaltsmitglieder
- Änderungen der Mietkosten
Unvollständige oder falsche Angaben können dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird oder zu Unrecht gezahltes Wohngeld zurückgefordert werden muss.
Bearbeitungszeit des Folgeantrags
Die Bearbeitungszeit eines Folgeantrags beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte der Antrag frühzeitig und vollständig eingereicht werden. Falls Unterlagen fehlen, fordert die Wohngeldstelle diese an und setzt eine Frist zur Nachreichung.
Auswirkungen einer verspäteten Antragstellung
Wird der Folgeantrag verspätet gestellt, beginnt der neue Wohngeldanspruch erst ab dem Monat der Antragstellung. Für die Monate zwischen dem Ende des letzten Bewilligungszeitraums und der Antragstellung wird kein Wohngeld gezahlt. Es ist daher wichtig, die Frist für den Folgeantrag einzuhalten.
Weiterbewilligungsbescheid
Nach Prüfung des Folgeantrags erhält der Antragsteller einen Weiterbewilligungsbescheid. Dieser enthält die neue Höhe des Wohngeldes sowie den Bewilligungszeitraum. In der Regel gilt auch der neue Bescheid für zwölf Monate, sofern keine wesentlichen Änderungen eintreten.