in 🇩🇪 Deutschland

Voraussetzungen

Anspruchsvoraussetzungen für Kindergeld zur Finanzierung der Ausbildung 2025

Für den Anspruch auf Kindergeld während der Ausbildung müssen Voraussetzungen wie das Alter des Auszubildenden, der Ausbildungsstatus und der Wohnsitz in Deutschland erfüllt sein. Es besteht ein Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange sich der Auszubildende in einer anerkannten Berufsausbildung befindet.

Alter

Der Anspruch auf Kindergeld während der Ausbildung besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. In bestimmten Ausnahmefällen, wie bei einem freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) oder einem freiwilligen ökologischen Jahr (FÖJ), kann sich der Anspruch entsprechend verlängern.

Ausbildungsstatus

Der Anspruch auf Kindergeld während der Ausbildung besteht nur, wenn sich der Auszubildende in einer förderfähigen Berufsausbildung befindet. Dazu zählen duale und schulische Berufsausbildungen sowie weitere anerkannte Ausbildungsarten.

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