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Persönlich

Persönliche Voraussetzungen für Berufsausbildungsbeihilfe zur Finanzierung der Berufsausbildung 2025

Die persönlichen Voraussetzungen für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) umfassen das Alter, die Staatsangehörigkeit, den Wohnsitz sowie den Ausbildungsstatus des Auszubildenden.

Alter

Für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gibt es keine festgelegte Altersgrenze. Anspruch besteht, wenn die Ausbildung förderfähig ist und die weiteren Voraussetzungen erfüllt werden.

Staatsangehörigkeit

Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben deutsche Staatsbürger, EU-Bürger sowie Drittstaatsangehörige mit dauerhaftem und rechtmäßigem Aufenthaltsstatus in Deutschland.

Wohnsitz

Für den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein rechtmäßiger und dauerhafter Wohnsitz in Deutschland erforderlich. Ein eigenständiges Wohnen außerhalb des Elternhauses kann die Anspruchsberechtigung zusätzlich begründen.

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