Auf die Ausbildungsvergütung fallen Steuern an, sobald die jährliche Vergütung den Grundfreibetrag überschreitet. Die Höhe der Steuerabzüge richtet sich nach der Steuerklasse des Auszubildenden sowie eventuellen zusätzlichen Abgaben wie Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
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