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Ausbildungssituation

Ausbildungssituation Voraussetzungen für Berufsausbildungsbeihilfe zur Finanzierung der Berufsausbildung 2025

Die Ausbildungssituation für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erfordert, dass der Auszubildende eine duale Berufsausbildung oder eine betriebliche Umschulung absolviert und keine Förderung durch BAföG möglich ist.

Duale Ausbildung

Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) besteht nur für Auszubildende in einer anerkannten dualen Berufsausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) geregelt ist.

Umschulung

Eine betriebliche Umschulung kann durch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert werden, wenn sie in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt und die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind.

BAföG Ausschluss

Ein gleichzeitiger Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und BAföG ist ausgeschlossen, da beide Leistungen unterschiedliche Zielgruppen fördern und sich gegenseitig ausschließen.

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