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EU EWR

Nationalität – Staatsangehörige der EU/EWR als Voraussetzung für Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung 2025

Neben deutschen Staatsbürgern können auch Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) unter bestimmten Bedingungen Bafög zur Finanzierung ihrer Berufsausbildung in Deutschland erhalten. Diese Regelung beruht auf der Freizügigkeit innerhalb der EU und dem EWR, die den Zugang zu Sozialleistungen wie dem Bafög ermöglicht, um Chancengleichheit für alle Unionsbürger zu gewährleisten.

Grundvoraussetzung für die Förderung

Staatsangehörige der EU und des EWR haben grundsätzlich Anspruch auf Bafög, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und die weiteren allgemeinen Voraussetzungen wie Altersgrenze, schulische Voraussetzungen und Einkommensgrenzen erfüllen. Entscheidend ist, dass sie als Arbeitnehmer in Deutschland tätig sind oder ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erworben haben.

Förderung von EU/EWR-Bürgern mit Erwerbstätigkeit

EU- und EWR-Bürger, die in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen, können Bafög beantragen, wenn die Erwerbstätigkeit einen wesentlichen Bezug zur Ausbildung aufweist. Dazu gehören unter anderem:

  • Personen, die in Deutschland arbeiten und gleichzeitig eine Ausbildung absolvieren.
  • Familienangehörige von EU/EWR-Bürgern, die in Deutschland arbeiten, wenn sie ihren Wohnsitz gemeinsam mit dem erwerbstätigen Familienangehörigen in Deutschland haben.

Der Nachweis der Erwerbstätigkeit erfolgt durch die Vorlage eines Arbeitsvertrags oder Gehaltsabrechnungen.

Dauerhaftes Aufenthaltsrecht

EU- und EWR-Bürger können auch dann gefördert werden, wenn sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland erworben haben. Dies setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebt und seinen Lebensmittelpunkt hier hat. Das dauerhafte Aufenthaltsrecht wird durch das Aufenthaltsgesetz geregelt und kann durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden.

Gleichstellung mit deutschen Staatsbürgern

In bestimmten Fällen werden EU/EWR-Bürger deutschen Staatsbürgern gleichgestellt, was ihnen einen uneingeschränkten Zugang zu Bafög ermöglicht. Dies ist der Fall, wenn der Antragsteller dauerhaft in Deutschland lebt und sein Lebensmittelpunkt hier liegt. Auch Familienangehörige von deutschen Staatsbürgern können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden, wenn sie gemeinsam mit dem deutschen Familienangehörigen in Deutschland wohnen.

Nachweise für die Antragstellung

Für die Beantragung von Bafög durch EU/EWR-Bürger sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (Personalausweis oder Reisepass eines EU/EWR-Staates).
  • Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland (Meldebescheinigung).
  • Gegebenenfalls Nachweis der Erwerbstätigkeit in Deutschland (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen).
  • Bei dauerhaftem Aufenthaltsrecht: Nachweis über die Aufenthaltsdauer in Deutschland (z. B. durch frühere Meldebescheinigungen).

Besondere Regelungen für Familienangehörige

Familienangehörige von EU/EWR-Bürgern, die in Deutschland arbeiten, können ebenfalls Bafög beantragen, wenn sie gemeinsam mit dem erwerbstätigen Familienmitglied in Deutschland leben. Dazu zählen Ehepartner sowie Kinder, die eine Ausbildung absolvieren. Die Förderung erfolgt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Familienangehörigen, sofern der Hauptantragsteller die Voraussetzungen für die Erwerbstätigkeit und den Aufenthalt erfüllt.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.