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Nationalität

Nationalität als Voraussetzung für Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung 2025

Der Anspruch auf Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung in Deutschland ist in erster Linie an die deutsche Staatsangehörigkeit gekoppelt. Unter bestimmten Bedingungen können jedoch auch Ausländer gefördert werden, wenn sie rechtmäßig in Deutschland leben und arbeiten oder eine dauerhafte Bleibeperspektive haben.

Deutsch

Für den Erhalt von Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung in Deutschland ist die deutsche Staatsangehörigkeit eine der grundlegenden Voraussetzungen. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) fördert in erster Linie deutsche Staatsangehörige, wobei unter bestimmten Bedingungen auch Ausländer gefördert werden können. Die Regelungen zur Förderung richten sich nach dem Grundsatz, dass die Unterstützung hauptsächlich inländischen Bürgern zugutekommen soll.

EU EWR

Neben deutschen Staatsbürgern können auch Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) unter bestimmten Bedingungen Bafög zur Finanzierung ihrer Berufsausbildung in Deutschland erhalten. Diese Regelung beruht auf der Freizügigkeit innerhalb der EU und dem EWR, die den Zugang zu Sozialleistungen wie dem Bafög ermöglicht, um Chancengleichheit für alle Unionsbürger zu gewährleisten.

Drittstaatsangehörige

Drittstaatsangehörige, also Personen, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch die eines EU- oder EWR-Staates besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Bafög zur Finanzierung ihrer Berufsausbildung in Deutschland erhalten. Die Förderung dieser Gruppe ist jedoch an besondere Bedingungen geknüpft, die den rechtlichen Status und die Dauer des Aufenthalts in Deutschland betreffen.

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