Begriffsklärung Ausbildungsabbruch
Ein Ausbildungsabbruch bedeutet die vorzeitige und endgültige Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses durch eine Kündigung. Dabei unterscheidet man zwischen verschiedenen Rechtsformen der Beendigung, etwa durch eine reguläre Beendigung nach der Probezeit, eine besonders fristlose Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Jede Form hat besondere Voraussetzungen, Auswirkungen und rechtliche Konsequenzen im Zusammenhang mit dem deutschen Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Ordentliche Kündigung während der Probezeit
Eine reguläre Vertragsbeendigung während der Probezeit ist ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist sowohl durch den Studenten als auch den Betrieb möglich. Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate andauern. Sie ist ausschließlich für den Zweck vorgesehen, die Eignung für die Ausbildung gegenseitig zu überprüfen, wodurch eine unkomplizierte Beendigung des Ausbildungsplatzes möglich wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; eine elektronische Form ist ausgeschlossen.
Ordentliche Kündigung nach der Probezeit
Nach Ablauf der Probezeit ist eine fristgerechte ordentliche Kündigung des Lehrvertrags durch den Ausbildungsbetrieb nur unter sehr speziellen Voraussetzungen zulässig und in der Praxis fast ausgeschlossen. Einseitig kann lediglich der Auszubildende das Beschäftigungsverhältnis nach Beendigung der Probezeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen, vorausgesetzt, er beabsichtigt, die Berufsausbildung ganz aufzugeben oder einen anderen Beruf zu ergreifen. Begründung, Zeitpunkt und Frist müssen klar im Kündigungsschreiben genannt werden.
Außerordentliche Kündigung
Die fristlose, außerordentliche Beendigung eines Berufsausbildungsvertrages ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung der Berufsausbildung unzumutbar macht. Typische Gründe können etwa schwere Pflichtverletzungen, Diebstahl, wiederholtes Fehlverhalten oder erhebliche Mängel in der Ausbildungsdurchführung sein. Hierbei muss der Grund im Kündigungsschreiben klar benannt werden. Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des wichtigen Grundes schriftlich erfolgen.
Einvernehmliche Beendigung durch Aufhebungsvertrag
Eine praktische Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis bei Ausbildungsabbruch vorzeitig zu lösen, ist der Aufhebungsvertrag. Dabei erklären beide Parteien einvernehmlich die Beendigung des Vertrags zum gewünschten Termin. Der Aufhebungsvertrag sollte aus Beweisgründen schriftlich geschlossen werden. Wichtige Punkte wie Resturlaub, Arbeitszeugnis und Rückgabe von Ausbildungsmitteln werden idealerweise im Vertrag geregelt.
Formvorschriften und Pflichten
Sowohl für die fristgerechte als auch für die fristlose Kündigung müssen zwingend die Formvorschriften nach dem Berufsbildungsgesetz eingehalten werden. Die Kündigung muss immer in Schriftform (mit nasser Unterschrift) und unter Angabe ausreichender Begründung oder des entscheidenden Grundes erfolgen. Eine Kündigung in digitaler Form oder per E-Mail ist beim vorzeitigen Ende einer dualen Ausbildung nicht zulässig. Nach Auflösung des Ausbildungsverhältnisses besteht Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.
Auswirkungen der Kündigungsarten
Die Art der Beendingung beeinflusst den weiteren beruflichen Werdegang erheblich. Eine ordentliche Eigenkündigung führt in der Regel zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld. Erfolgt die Trennung durch fristlose Kündigung seitens des Betriebs aus wichtigem Grund, kann dies gravierende Folgen für den Lebenslauf und spätere Bewerbungen haben. Die einvernehmliche Trennung per Aufhebungsvertrag gilt für spätere Ausbildungsverträge oder mögliche Arbeitslosengeldansprüche als neutralere Variante.
Beteiligung der IHK und anderer Stellen
In Streitfällen können die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer oder andere zuständige Stellen vermitteln. Vor einer endgültigen Beendigung oder bei Problemen im Zusammenhang mit Vertragsauflösung bei Ausbildungsabbruch wird empfohlen, diese Stellen einzubeziehen, um einvernehmliche Lösungen oder eine Fortsetzung der Lehre zu prüfen.
Rechtliche Beratung und Unterstützung
Bei Unsicherheiten über die Kündigungsmöglichkeit oder die Folgen einer vorzeitigen Beendigung kann die Beratung durch die zuständige Kammer, Gewerkschaften oder spezialisierte Anwälte sinnvoll sein. Informationen zur ordnungsgemäßen Vertragsauflösung und Formen der Beendigung im Kontext eines Ausbildungsabbruchs bieten häufig auch die Agenturen für Arbeit oder Beratungsstellen für Jugendliche.