in 🇩🇪 Deutschland

Ausbildungsstatus

Ausbildungsstatus als Anspruchsvoraussetzung für Kindergeld zur Finanzierung der Ausbildung 2025

Der Anspruch auf Kindergeld während der Ausbildung besteht nur, wenn sich der Auszubildende in einer förderfähigen Berufsausbildung befindet. Dazu zählen duale und schulische Berufsausbildungen sowie weitere anerkannte Ausbildungsarten.

Duale Ausbildung

Der Anspruch auf Kindergeld besteht während einer dualen Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Die duale Ausbildung kombiniert betriebliche Praxis mit theoretischem Unterricht in der Berufsschule und gilt als förderfähige Ausbildungsart.

Schulische Ausbildung

Der Anspruch auf Kindergeld besteht während einer schulischen Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern es sich um eine anerkannte Berufsausbildung handelt. Eine zweite schulische Ausbildung wird gefördert, wenn der Auszubildende nebenher nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Duales Studium

Der Anspruch auf Kindergeld besteht während eines dualen Studiums bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, da es als erste Berufsausbildung anerkannt ist. Voraussetzung ist, dass das Studium an einer anerkannten Hochschule erfolgt und ein berufsqualifizierender Abschluss angestrebt wird.

Wartezeit

Der Anspruch auf Kindergeld besteht während einer Wartezeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn, sofern die Wartezeit nicht länger als vier Monate dauert und ein Ausbildungsplatz bereits sicher ist oder aktiv gesucht wird.

Zweitausbildung

Der Anspruch auf Kindergeld besteht während einer Zweitausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn der Auszubildende neben der Zweitausbildung keine umfangreiche Erwerbstätigkeit ausübt, die wöchentlich mehr als 20 Stunden umfasst.

Unterbrechung

Der Anspruch auf Kindergeld bleibt während einer vorübergehenden Unterbrechung der Ausbildung bestehen, sofern der Auszubildende weiterhin als in Ausbildung befindlich gilt. Dies gilt insbesondere bei Krankheit, Mutterschutz oder anderen anerkannten Gründen.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.