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Nationalität – Deutsche Staatsangehörigkeit als Voraussetzung für Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung 2025

Für den Erhalt von Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung in Deutschland ist die deutsche Staatsangehörigkeit eine der grundlegenden Voraussetzungen. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) fördert in erster Linie deutsche Staatsangehörige, wobei unter bestimmten Bedingungen auch Ausländer gefördert werden können. Die Regelungen zur Förderung richten sich nach dem Grundsatz, dass die Unterstützung hauptsächlich inländischen Bürgern zugutekommen soll.

Deutsche Staatsangehörigkeit als Grundvoraussetzung

Deutsche Staatsbürger haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bafög, sofern sie die weiteren persönlichen, schulischen und finanziellen Voraussetzungen erfüllen. Die Staatsangehörigkeit wird durch Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises oder Reisepasses nachgewiesen. Personen, die zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen (Doppelstaatler), sind ebenfalls förderberechtigt, sofern sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

Förderung von Doppelstaatlern

Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die neben der deutschen Staatsbürgerschaft noch die eines anderen Landes besitzen, werden wie deutsche Staatsangehörige behandelt, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Entscheidend ist dabei, dass sie in Deutschland gemeldet sind und ihre Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte in Deutschland absolvieren.

Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit

Für die Beantragung von Bafög ist ein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich. Dies kann durch folgende Dokumente erfolgen:

  • Gültiger deutscher Personalausweis
  • Gültiger deutscher Reisepass
  • Geburtsurkunde, aus der die deutsche Staatsangehörigkeit hervorgeht

In besonderen Fällen, wie etwa bei Einbürgerungen, kann auch eine Einbürgerungsurkunde als Nachweis der Staatsangehörigkeit dienen.

Besondere Regelungen bei Mehrstaatigkeit

In Fällen von Mehrstaatigkeit, bei denen der Antragsteller sowohl die deutsche als auch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, wird das Bafög-Amt prüfen, ob der ständige Wohnsitz in Deutschland vorliegt. Sollte der Antragsteller seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt haben, kann dies den Anspruch auf Bafög beeinträchtigen, es sei denn, der Auslandsaufenthalt ist Teil der Ausbildung.

Bedeutung der deutschen Staatsangehörigkeit für die Förderung

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist eine zentrale Voraussetzung, da das Bafög primär dazu dient, inländische Auszubildende zu unterstützen und ihnen eine chancengleiche Ausbildung zu ermöglichen. Diese Regelung ist eng mit dem Sozialstaatsprinzip verknüpft, das den Staat verpflichtet, seinen Bürgern finanzielle Unterstützung für die Ausbildung zu gewähren.

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