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Wohngeld wird gewährt, wenn der Antragsteller eine eigene Wohnung oder ein eigenes Zimmer als Hauptwohnsitz gemietet hat und die Mietkosten nachweislich trägt.
Auch Azubis, die in einer Wohngemeinschaft (WG) leben, können Wohngeld beantragen, wenn sie einen individuellen Mietanteil zahlen und dies durch entsprechende Nachweise belegen.
Azubis, die während ihrer Ausbildung weiterhin im Elternhaus wohnen, haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld, es sei denn, sie zahlen nachweislich Miete für ein eigenes Zimmer im elterlichen Haushalt.
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