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Nebeneinkünfte

Einkommensgrenzen: Nebeneinkünfte für den Bezug von Wohngeld zur Finanzierung der Ausbildung 2025

Nebeneinkünfte aus Nebenjobs, Minijobs oder selbstständiger Tätigkeit werden bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt und können die Höhe des Zuschusses beeinflussen.

Definition von Nebeneinkünften

Nebeneinkünfte sind zusätzliche Einnahmen, die neben der Haupttätigkeit, in diesem Fall der Ausbildung, erzielt werden. Dazu gehören Einkommen aus Nebenjobs, Minijobs, selbstständiger Tätigkeit oder gelegentlichen Tätigkeiten. Bei der Beantragung von Wohngeld müssen sämtliche Nebeneinkünfte angegeben und nachgewiesen werden.

Relevanz von Nebeneinkünften für Wohngeld

Da Wohngeld eine bedarfsabhängige Leistung ist, werden Nebeneinkünfte vollständig in die Berechnung des Gesamteinkommens einbezogen. Wenn das Gesamteinkommen, einschließlich der Nebeneinkünfte, die Einkommensgrenzen überschreitet, kann der Anspruch auf Wohngeld entfallen. Daher ist es wichtig, dass Nebeneinkünfte korrekt und vollständig gemeldet werden.

Anrechnung von Minijobs

Minijobs mit einem Einkommen bis zu 520 Euro pro Monat werden ebenfalls bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Von diesem Einkommen werden jedoch pauschale Abzüge für Werbungskosten vorgenommen. Nach diesen Abzügen wird das verbleibende Nettoeinkommen angerechnet.

Selbstständige Tätigkeit als Nebeneinkommen

Falls der Azubi neben seiner Ausbildung einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, wird das Einkommen aus dieser Tätigkeit ebenfalls berücksichtigt. Die Wohngeldstelle verlangt in solchen Fällen eine Gewinn- und Verlustrechnung oder Steuerbescheide, um das durchschnittliche monatliche Einkommen aus der Selbstständigkeit zu ermitteln.

Freibeträge für Nebeneinkünfte

Für bestimmte Arten von Nebeneinkünften können Freibeträge gewährt werden. Beispielsweise gibt es für Einkünfte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) einen Freibetrag von bis zu 3.000 Euro pro Jahr. Diese Einnahmen bleiben bis zu dieser Grenze anrechnungsfrei und wirken sich nicht auf das Wohngeld aus.

Nachweis der Nebeneinkünfte

Zur Antragstellung müssen alle Nebeneinkünfte durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden. Dazu gehören Lohnabrechnungen, Kontoauszüge oder Steuerbescheide. Die Wohngeldstelle prüft diese Nachweise, um das gesamte Einkommen des Antragstellers zu ermitteln und den Anspruch auf Wohngeld zu berechnen.

Wechselnde Nebeneinkünfte

Falls die Höhe der Nebeneinkünfte monatlich schwankt, wird für die Berechnung des Wohngeldes ein Durchschnittswert herangezogen. Azubis, die beispielsweise saisonale Nebenjobs haben, müssen die durchschnittlichen Einnahmen über einen längeren Zeitraum nachweisen, um Schwankungen zu berücksichtigen.

Kein Wohngeld bei zu hohen Nebeneinkünften

Wenn die Nebeneinkünfte zusammen mit der Ausbildungsvergütung dazu führen, dass das Gesamteinkommen die festgelegten Einkommensgrenzen überschreitet, entfällt der Anspruch auf Wohngeld. In solchen Fällen empfiehlt es sich, vorab eine Beratung bei der Wohngeldstelle in Anspruch zu nehmen, um den möglichen Anspruch zu klären.

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