Definition von Nebeneinkünften
Nebeneinkünfte sind zusätzliche Einnahmen, die neben der Haupttätigkeit, in diesem Fall der Ausbildung, erzielt werden. Dazu gehören Einkommen aus Nebenjobs, Minijobs, selbstständiger Tätigkeit oder gelegentlichen Tätigkeiten. Bei der Beantragung von Wohngeld müssen sämtliche Nebeneinkünfte angegeben und nachgewiesen werden.
Relevanz von Nebeneinkünften für Wohngeld
Da Wohngeld eine bedarfsabhängige Leistung ist, werden Nebeneinkünfte vollständig in die Berechnung des Gesamteinkommens einbezogen. Wenn das Gesamteinkommen, einschließlich der Nebeneinkünfte, die Einkommensgrenzen überschreitet, kann der Anspruch auf Wohngeld entfallen. Daher ist es wichtig, dass Nebeneinkünfte korrekt und vollständig gemeldet werden.
Anrechnung von Minijobs
Minijobs mit einem Einkommen bis zu 520 Euro pro Monat werden ebenfalls bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Von diesem Einkommen werden jedoch pauschale Abzüge für Werbungskosten vorgenommen. Nach diesen Abzügen wird das verbleibende Nettoeinkommen angerechnet.
Selbstständige Tätigkeit als Nebeneinkommen
Falls der Azubi neben seiner Ausbildung einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, wird das Einkommen aus dieser Tätigkeit ebenfalls berücksichtigt. Die Wohngeldstelle verlangt in solchen Fällen eine Gewinn- und Verlustrechnung oder Steuerbescheide, um das durchschnittliche monatliche Einkommen aus der Selbstständigkeit zu ermitteln.
Freibeträge für Nebeneinkünfte
Für bestimmte Arten von Nebeneinkünften können Freibeträge gewährt werden. Beispielsweise gibt es für Einkünfte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) einen Freibetrag von bis zu 3.000 Euro pro Jahr. Diese Einnahmen bleiben bis zu dieser Grenze anrechnungsfrei und wirken sich nicht auf das Wohngeld aus.
Nachweis der Nebeneinkünfte
Zur Antragstellung müssen alle Nebeneinkünfte durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden. Dazu gehören Lohnabrechnungen, Kontoauszüge oder Steuerbescheide. Die Wohngeldstelle prüft diese Nachweise, um das gesamte Einkommen des Antragstellers zu ermitteln und den Anspruch auf Wohngeld zu berechnen.
Wechselnde Nebeneinkünfte
Falls die Höhe der Nebeneinkünfte monatlich schwankt, wird für die Berechnung des Wohngeldes ein Durchschnittswert herangezogen. Azubis, die beispielsweise saisonale Nebenjobs haben, müssen die durchschnittlichen Einnahmen über einen längeren Zeitraum nachweisen, um Schwankungen zu berücksichtigen.
Kein Wohngeld bei zu hohen Nebeneinkünften
Wenn die Nebeneinkünfte zusammen mit der Ausbildungsvergütung dazu führen, dass das Gesamteinkommen die festgelegten Einkommensgrenzen überschreitet, entfällt der Anspruch auf Wohngeld. In solchen Fällen empfiehlt es sich, vorab eine Beratung bei der Wohngeldstelle in Anspruch zu nehmen, um den möglichen Anspruch zu klären.