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Finanziell

Finanzielle Voraussetzungen für Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung 2025

Die finanziellen Voraussetzungen für BAföG umfassen Einkommens- und Vermögensgrenzen des Auszubildenden sowie der Eltern oder des Ehepartners. Überschreiten diese Grenzen die festgelegten Freibeträge, wird BAföG gekürzt oder entfällt.

Eigene Einkommensanrechnug

Eigenes Einkommen des Auszubildenden wird beim BAföG angerechnet, wenn es den Freibetrag von derzeit 520 € monatlich übersteigt. Überschreitende Beträge werden auf die Höhe der BAföG-Leistungen angerechnet und mindern diese entsprechend.

Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen der Eltern spielen eine zentrale Rolle bei der Bewilligung von Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung in Deutschland. Da Bafög eine Sozialleistung ist, wird die finanzielle Situation der Eltern bei der Berechnung des Förderbetrags berücksichtigt. Nur wenn das Einkommen der Eltern unterhalb bestimmter gesetzlich definierter Grenzen liegt, kann der Auszubildende die volle Förderung erhalten. Liegt das Einkommen oberhalb der festgelegten Grenzen, wird der Anspruch entsprechend gemindert oder entfällt ganz.

Vermögensgrenzen

Neben den Einkommensgrenzen der Eltern spielen auch die Vermögensgrenzen der Antragsteller eine wesentliche Rolle bei der Bewilligung von Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung in Deutschland. Antragsteller, die über ein eigenes Vermögen verfügen, müssen dieses zunächst teilweise für die Finanzierung ihrer Ausbildung einsetzen, bevor sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz regelt, bis zu welcher Höhe das Vermögen anrechnungsfrei bleibt und wie Vermögenswerte berücksichtigt werden.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.