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Alter

Alter als Anspruchsvoraussetzung für Kindergeld zur Finanzierung der Ausbildung 2025

Der Anspruch auf Kindergeld während der Ausbildung besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. In bestimmten Ausnahmefällen, wie bei einem freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) oder einem freiwilligen ökologischen Jahr (FÖJ), kann sich der Anspruch entsprechend verlängern.

Grundanspruch

Der Grundanspruch auf Kindergeld besteht unabhängig von der Ausbildung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Eltern haben bis zu diesem Alter Anspruch auf Kindergeld, unabhängig davon, ob das Kind eine Berufsausbildung begonnen hat oder nicht.

Verlängerung

Der Kindergeldanspruch kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängert werden, wenn der Auszubildende sich in einer förderfähigen Berufsausbildung befindet. In bestimmten Fällen, wie bei einem Freiwilligendienst, ist eine zusätzliche Verlängerung möglich.

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