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Eltern Wohnort

Wohnsituation: Wohnort der Eltern und Wohngeldanspruch für Auszubildende 2025

Azubis, die während ihrer Ausbildung weiterhin im Elternhaus wohnen, haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld, es sei denn, sie zahlen nachweislich Miete für ein eigenes Zimmer im elterlichen Haushalt.

Kein Wohngeld bei kostenfreiem Wohnen im Elternhaus

Auszubildende, die während ihrer Ausbildung im Elternhaus kostenfrei wohnen, sind vom Wohngeldanspruch ausgeschlossen. Wohngeld dient ausschließlich zur Unterstützung von Mietkosten, die der Antragsteller selbst trägt. Kostenfreies Wohnen gilt nicht als förderfähige Wohnsituation.

Wohngeld bei Mietzahlungen im Elternhaus

Falls Azubis im Elternhaus ein eigenes Zimmer bewohnen und dafür Miete zahlen, kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Voraussetzung ist, dass diese Mietzahlungen nachweislich erfolgen und ein Mietvertrag oder eine vergleichbare schriftliche Vereinbarung vorliegt, die die Höhe der Miete festlegt.

Nahegelegener Wohnort der Eltern

Azubis, deren Eltern in der Nähe des Ausbildungsortes wohnen, haben in der Regel keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG. Falls sie dennoch eine eigene Wohnung beziehen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen, wenn sie die Mietkosten selbst tragen und keine anderen Förderungen erhalten.

Nachweis der Eigenständigkeit

Wohngeld wird nur dann gewährt, wenn der Azubi eigenständig wohnt und einen eigenen Haushalt führt. Das bedeutet, dass auch im Falle des Wohnens im Elternhaus Eigenständigkeit durch einen Mietvertrag und regelmäßige Mietzahlungen nachgewiesen werden muss. Ohne diese Nachweise besteht kein Anspruch auf Wohngeld.

Wohngeld bei Auszug vom Elternhaus

Azubis, die während ihrer Ausbildung aus dem Elternhaus ausziehen und eine eigene Wohnung anmieten, können Wohngeld beantragen, sofern sie keine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG erhalten. Der neue Wohnsitz muss als Hauptwohnsitz gemeldet werden, und die Mietkosten müssen nachweislich getragen werden.

Besonderheiten bei Bedarfsgemeinschaften

Falls der Azubi mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, kann das gesamte Einkommen der Bedarfsgemeinschaft bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden. In diesem Fall ist ein separater Wohngeldantrag für den Azubi allein nicht möglich. Die Eltern können jedoch einen Antrag für die gesamte Bedarfsgemeinschaft stellen.

Relevanz des Wohnorts der Eltern bei der Ausbildungsförderung

Der Wohnort der Eltern spielt bei der Entscheidung über den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG eine zentrale Rolle. Falls der Ausbildungsort vom Wohnort der Eltern gut erreichbar ist, besteht in der Regel kein Anspruch auf diese Förderungen. Wohngeld bleibt in solchen Fällen eine mögliche Alternative, wenn der Azubi auszieht und eigenständig wohnt.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.