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Grundfreibetrag

Einkommensgrenzen der Eltern – Grundfreibetrag beim Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung 2025

Der Grundfreibetrag schützt das Einkommen der Eltern teilweise vor der Anrechnung auf den Bafög-Bedarf. Für den ersten Elternteil beträgt der Freibetrag monatlich 2.415 Euro, für den zweiten Elternteil 1.605 Euro.

Bedeutung des Grundfreibetrags

Beim Bafög wird das Einkommen der Eltern bei der Ermittlung der Förderhöhe berücksichtigt. Um sicherzustellen, dass Eltern einen Teil ihres Einkommens für den eigenen Lebensunterhalt sowie für die Versorgung weiterer unterhaltsberechtigter Personen behalten können, sieht das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) Grundfreibeträge vor. Diese Freibeträge werden vor der Berechnung des anrechenbaren Einkommens abgezogen. Nur das Einkommen, das die festgelegten Freibeträge überschreitet, wird für die Berechnung der Bafög-Förderung herangezogen.

Höhe des Grundfreibetrags für den ersten Elternteil

Der Grundfreibetrag für den Elternteil, bei dem der Antragsteller lebt oder mit dem er den engeren Kontakt hat, beträgt aktuell 2.415 Euro monatlich. Dieser Betrag soll den grundlegenden Lebensunterhalt des Elternteils sicherstellen und umfasst notwendige Ausgaben wie Wohnen, Verpflegung und Versicherungen. Einkommen bis zu dieser Höhe wird nicht auf die Förderung angerechnet. Übersteigt das Einkommen diesen Freibetrag, wird nur der darüberliegende Betrag als anrechenbares Einkommen berücksichtigt.

Grundfreibetrag für den zweiten Elternteil

Für den zweiten Elternteil, sofern beide Elternteile zusammenleben und gemeinsam für den Antragsteller sorgen, beträgt der Grundfreibetrag 1.605 Euro monatlich. Die Höhe dieses Freibetrags ist niedriger, da davon ausgegangen wird, dass gemeinsame Kosten innerhalb des Haushalts geteilt werden können, wodurch der finanzielle Bedarf jedes einzelnen Elternteils reduziert ist. Auch hier gilt, dass nur das Einkommen oberhalb des Freibetrags bei der Bafög-Berechnung angerechnet wird.

Zusätzliche Freibeträge bei weiteren unterhaltsberechtigten Personen

Der Grundfreibetrag erhöht sich, wenn die Eltern weitere unterhaltsberechtigte Personen haben. Dazu zählen in der Regel Geschwister des Antragstellers, die sich ebenfalls in der Ausbildung befinden und daher auf Unterstützung angewiesen sind. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind wird ein zusätzlicher Freibetrag gewährt. Dieser zusätzliche Freibetrag beträgt monatlich 605 Euro pro unterhaltsberechtigtem Kind. Ziel dieser Regelung ist es, die finanzielle Belastung der Eltern zu verringern, wenn sie mehrere Kinder zu versorgen haben.

Anrechnung des Einkommens oberhalb des Grundfreibetrags

Nur das Einkommen der Eltern, das den jeweiligen Grundfreibetrag übersteigt, wird auf die Bafög-Förderung des Antragstellers angerechnet. Der übersteigende Betrag wird jedoch nicht vollständig angerechnet, sondern nur zu einem bestimmten Prozentsatz, der vom Bafög-Amt festgelegt wird. Die genaue Anrechnung hängt von der Höhe des Einkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ab.

Auswirkung des Grundfreibetrags auf die Förderungshöhe

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass Eltern nicht übermäßig belastet werden und weiterhin genügend finanzielle Mittel für ihren eigenen Lebensunterhalt sowie für weitere unterhaltsberechtigte Kinder zur Verfügung haben. Durch die Freibeträge wird gewährleistet, dass die Förderung des Antragstellers fair berechnet wird und die tatsächliche finanzielle Situation der Eltern berücksichtigt wird.

Nachweis des Einkommens der Eltern

Um die Grundfreibeträge korrekt anzuwenden, müssen die Eltern ihr Einkommen durch Steuerbescheide und andere Einkommensnachweise belegen. Das Bafög-Amt prüft anhand dieser Unterlagen, ob und in welchem Umfang das Einkommen der Eltern auf die Förderung des Antragstellers angerechnet wird. Es ist wichtig, dass die Nachweise vollständig und korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags zu vermeiden.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.