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Ausbildungsjahre

Unterschiede der Ausbildungsvergütung nach Ausbildungsjahr bei der Berufsausbildung 2025

Die Ausbildungsvergütung steigt in der Regel mit jedem Ausbildungsjahr an. Dies spiegelt die zunehmende Erfahrung, Verantwortung und Produktivität des Auszubildenden wider. Die genaue Staffelung der Vergütung ist meist im Tarifvertrag oder Ausbildungsvertrag geregelt.

Gründe für die steigende Vergütung im Ausbildungsverlauf

Während der dualen Berufsausbildung durchläuft der Auszubildende mehrere Phasen, in denen er schrittweise mehr Wissen und praktische Fähigkeiten erwirbt. Mit zunehmendem Ausbildungsstand steigt der Beitrag des Auszubildenden zur betrieblichen Wertschöpfung, weshalb auch die Vergütung jährlich angepasst wird. Diese Staffelung der Ausbildungsvergütung ist sowohl gesetzlich vorgeschrieben als auch in vielen Tarifverträgen verankert.

Gesetzliche Vorgaben zur jährlichen Anpassung

Gemäß § 17 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, die Vergütung während der Ausbildungszeit mindestens einmal jährlich zu erhöhen. Diese Regelung stellt sicher, dass der Auszubildende im zweiten und dritten Ausbildungsjahr eine höhere Vergütung erhält als im ersten Jahr.

Beispiele für die Staffelung der Vergütung

Die folgende Übersicht zeigt typische Vergütungen in verschiedenen Ausbildungsberufen, gestaffelt nach Ausbildungsjahr:

  • Industriekaufmann/-frau:
    • 1. Jahr: ca. 1.050 €
    • 2. Jahr: ca. 1.150 €
    • 3. Jahr: ca. 1.250 €
  • Elektroniker/-in:
    • 1. Jahr: ca. 1.100 €
    • 2. Jahr: ca. 1.180 €
    • 3. Jahr: ca. 1.260 €
  • Friseur/-in:
    • 1. Jahr: ca. 600 €
    • 2. Jahr: ca. 700 €
    • 3. Jahr: ca. 800 €

Tarifgebundene Staffelungen

In tarifgebundenen Betrieben ist die Staffelung der Ausbildungsvergütung im jeweiligen Tarifvertrag festgelegt. Die Tarife unterscheiden sich je nach Branche und Region. Häufig sind auch prozentuale Steigerungen im Tarifvertrag definiert, die automatisch mit jedem Ausbildungsjahr wirksam werden. In der Metall- und Elektroindustrie beispielsweise beträgt die jährliche Steigerung der Vergütung etwa 8 % bis 10 %.

Vergütung im ersten Ausbildungsjahr

Das erste Ausbildungsjahr dient vor allem der Einführung in den Beruf. Der Auszubildende lernt grundlegende Fertigkeiten und übernimmt meist einfache Aufgaben. Entsprechend ist die Vergütung in diesem Jahr am niedrigsten. Dennoch muss sie mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Mindestausbildungsvergütung erreichen.

Vergütung im zweiten Ausbildungsjahr

Im zweiten Jahr steigt die Vergütung, da der Auszubildende zunehmend anspruchsvollere Aufgaben übernimmt und seine Fähigkeiten ausbaut. Die Erhöhung der Vergütung im zweiten Jahr reflektiert den Fortschritt des Auszubildenden sowie seine wachsende Produktivität im Betrieb.

Vergütung im dritten Ausbildungsjahr

Im dritten Ausbildungsjahr nähert sich der Auszubildende dem Abschluss seiner Ausbildung. Er übernimmt häufig eigenständig Projekte und komplexere Aufgaben. Die Vergütung erreicht in diesem Jahr ihr höchstes Niveau, bevor der Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss eine reguläre Anstellung anstrebt.

Besonderheiten bei vierjährigen Ausbildungsberufen

Einige Berufe, wie beispielsweise Elektroniker oder Mechatroniker, haben eine Ausbildungsdauer von vier Jahren. In diesen Berufen erfolgt die Vergütungsstaffelung entsprechend über vier Stufen. Die Vergütung im vierten Jahr liegt in der Regel deutlich über der des ersten Jahres und nähert sich oft schon dem Einstiegsgehalt eines Facharbeiters an.

Zusätzliche Leistungen im Ausbildungsverlauf

In vielen Betrieben erhalten Auszubildende mit fortschreitendem Ausbildungsstand auch zusätzliche Leistungen wie:

  • Zuschläge für besondere Leistungen
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Sonderzahlungen bei erfolgreichem Bestehen von Zwischenprüfungen

Diese zusätzlichen Leistungen tragen dazu bei, die Motivation der Auszubildenden zu steigern und ihre finanzielle Situation zu verbessern.

Wichtige Hinweise

Die jährliche Steigerung der Ausbildungsvergütung ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte im Ausbildungsvertrag klar geregelt sein. Auszubildende sollten ihre Vergütung regelmäßig überprüfen und bei Unstimmigkeiten das Gespräch mit dem Ausbildungsbetrieb suchen. Die zuständigen Kammern (IHK, HWK) stehen bei Fragen zur Vergütungsstaffelung beratend zur Seite.

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