in 🇩🇪 Deutschland

Sozialversicherung

Sozialversicherung auf die Ausbildungsvergütung bei der Berufsausbildung 2025

Auszubildende sind in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden von der Ausbildungsvergütung abgezogen. Diese Sozialabgaben dienen der Absicherung der Auszubildenden in den entsprechenden Lebensbereichen.

Krankenversicherung

Auszubildende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Der Beitragssatz beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens, zuzüglich eines kassenabhängigen Zusatzbeitrags. Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden getragen.

Rentenversicherung

Auszubildende sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Der Beitragssatz beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens und wird je zur Hälfte vom Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden getragen. Durch die Beitragszahlung erwerben Auszubildende Ansprüche auf spätere Rentenzahlungen.

Arbeitslosenversicherung

Auszubildende sind in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Der Beitragssatz beträgt 2,6 % des Bruttoeinkommens und wird je zur Hälfte vom Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden getragen. Die Beiträge sichern Ansprüche auf Arbeitslosengeld im Falle einer Erwerbslosigkeit nach der Ausbildung.

Pflegeversicherung

Auszubildende sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert. Der Beitragssatz beträgt 3,05 % des Bruttoeinkommens, für kinderlose Auszubildende ab 23 Jahren 3,4 %. Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden getragen.

Unfallversicherung

Auszubildende sind während ihrer dualen Ausbildung über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden vollständig vom Ausbildungsbetrieb getragen. Die Versicherung deckt Unfälle am Arbeitsplatz, in der Berufsschule sowie auf dem Weg von und zur Ausbildungsstätte ab.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.