in 🇩🇪 Deutschland

Nach der Probezeit

Abbruch der Ausbildung nach der Probezeit 2025

Abbruch der Lehre nach Ablauf der Probephase ist in Deutschland durch festgelegte Regelungen des Berufsbildungsgesetzes möglich; wichtig sind Kündigungsgründe, Fristen, Folgen für Auszubildende und Alternativen.

Gesetzliche Grundlagen

Der Abbruch der Lehre nach der Probezeit in der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Das Gesetz regelt die Vertragsauflösung nach dem Ende der Probephase klar. Während im Zeitraum der Probezeit das Ausbildungsverhältnis mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen beendet werden kann, gelten danach spezielle Vorschriften. Studienabgänger, die ihre berufliche Ausbildung beenden möchten, müssen zwingend eine schriftliche Kündigung einreichen. Die Rechtsgrundlage für den Ausbildungsabbruch bildet insbesondere § 22 BBiG.

Kündigungsarten nach der Probezeit

Ab der ersten Woche nach der Probephase kann eine Beendigung der Berufsausbildung einseitig durch den Lehrling nur mit Einhaltung besonderer Bedingungen erfolgen. Der Student kann das Ausbildungsverhältnis zum Einen aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ihm beispielsweise eine Fortsetzung nicht zugemutet werden kann (bspw. bei Verstößen gegen Jugendarbeitsschutz oder erheblicher Gefahr der Gesundheit). Zum Anderen besteht die Möglichkeit, mit einer Frist von vier Wochen schriftlich zu kündigen, wenn der Lehrling die Ausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufsrichtung entscheidet. Ein Abbruch der Berufsausbildung auf Initiative des Betriebes (durch den Ausbilder) ist nach Ablauf der Probephase meist nur bei schwerwiegenden Pflichtverstößen und nach erfolgter Abmahnung zulässig.

Form und Fristen der Kündigung

Ein sofortiger Ausstieg aus dem Ausbildungsvertrag nach der Probezeit bedarf immer einer schriftlichen Erklärung. Unterzeichnen muss ausschließlich der betreffende Lehrling selbst, sofern er volljährig ist, bei Minderjährigen müssen zusätzlich die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Die Kündigung aus wichtigem Grund kann fristlos, also ohne Einhaltung einer Frist, erklärt werden, wenn ein objektiver Anlass vorliegt. Bei einer Berufsaufgabe oder Wechsel der Ausbildung ist eine vierwöchige Kündigungsfrist einzuhalten. Die formelle Übermittlung und genaue Begründung der Kündigung wird empfohlen, um Missverständnisse auszuschließen und den Nachweis für Behörden oder die Agentur für Arbeit zu sichern.

Mögliche Gründe für einen Ausbildungsabbruch

Ein unmittelbarer Rückzug aus der Lehre ist in verschiedenen Situationen denkbar: gesundheitliche Probleme, schwerwiegende persönliche Konflikte mit Ausbildern oder Kollegen, andauernde Überforderung, betriebliche Missstände oder unerwartete Veränderungen der beruflichen Interessen. In der Praxis führen vor allem Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen, mangelnde Perspektiven oder falsche Berufswahl zur Vertragsauflösung nach der Probezeit.

Rechtliche Folgen für Auszubildende

Die rechtlichen Auswirkungen eines Ausbildungsabbruchs nach der Probezeit in Deutschland sind unterschiedlich. Bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben entstehen keine Nachteile im Hinblick auf Arbeitszeugnisse oder zukünftige Bewerbungen, jedoch muss der Grund des Ausbildungsstopps potenziellen neuen Arbeitgebern plausibel erklärt werden. Sofern das Berufsbild vollständig aufgegeben wird, kann eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld drohen. Studenten, die die Ausbildung aufgrund von Krankheit abbrechen, sollten Atteste vorlegen, um rechtswidrige Folgen zu vermeiden. Bei unberechtigter oder formell fehlerhafter Kündigung können rechtliche Streitigkeiten vor der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer entstehen.

Anspruch auf Arbeitslosengeld und Sozialleistungen

Nach dem Verlassen der Ausbildung steht der Student in der Regel vorübergehend ohne Einkommen da. Es gibt allerdings die Möglichkeit, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu beantragen. Wer weniger als zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, hat meist keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, kann jedoch Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) beantragen. Personen unter 25 Jahren werden in Maßnahmen zur beruflichen Bildung vermittelt, um die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt zu fördern.

Alternativen und Perspektiven nach dem Ausbildungsabbruch

Unmittelbar nach der Beendigung des Lehrverhältnisses gibt es vielfältige Optionen: Neuorientierung durch einen Wechsel des Berufsbilds, Beginn einer anderen dualen Ausbildung oder schulische Weiterbildung. Beratungsangebote bei der Agentur für Arbeit, Sozialpädagogen oder Beratungsstellen für Berufsanfänger helfen bei der Entscheidungsfindung. Umschulungen, Vorbereitung auf den zweiten Bildungsweg oder Überbrückung mit Praktika sind ebenfalls verbreitete Alternativen nach einer Kündigung aus dem Ausbildungsvertrag nach der Probezeit.

Ablauf bei Vertragsauflösung durch den Betrieb

Ein Betrieb darf einem Lehrling nach der Probezeit in Deutschland nur aus besonders schwerwiegendem Grund außerordentlich kündigen. Das geschieht häufig bei anhaltenden Leistungsverweigerungen, wiederholtem unentschuldigtem Fehlen oder schweren Vertrauensbrüchen. Die Kündigung bedarf einer schriftlichen Begründung und muss unverzüglich nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen. Der Student kann gegen eine unberechtigte Kündigung innerhalb von drei Wochen Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Eine Überprüfung durch die zuständige Kammer ist in diesen Fällen üblich.

Unterstützung und Beratungsstellen

Ein schneller Ausstieg aus dem Ausbildungsbetrieb sollte gut vorbereitet werden. Um Fehler zu vermeiden, ist es ratsam, Unterstützung bei der Berufskammer, Berufsberatung, Jugendberufsagenturen oder spezialisierten Beratungsdiensten einzuholen. Diese Stellen bieten kostenlose Hilfe bei Vertragsauflösung, Beantragung von Sozialleistungen und der Suche nach neuen Perspektiven. Auch die Gewerkschaften beraten ihre Mitglieder umfassend zu Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit der Beendigung der Ausbildung nach der Probezeit.

Wiedereinstieg und weitere Ausbildungsmöglichkeiten

Nach einem Ausbildungsabbruch stehen zahlreiche Möglichkeiten für den sofortigen Start in eine andere Ausbildung oder Umschulung offen. Schnellstmögliche Bewerbung auf neue Ausbildungsplätze wird empfohlen, um Lücken im Lebenslauf zu vermeiden. Viele Branchen bieten verkürzte Einstiege für erfahrene Lehrlinge. Der Lehrling kann außerdem eine schulische, berufsqualifizierende Ausbildung an Fachschulen oder Berufskollegs beginnen. Umschulungsmaßnahmen durch die Agentur für Arbeit sind eine weitere gängige Option für einen Neustart nach einer beendeten Ausbildung.

Ablauf

Der Kündigungsprozess nach Ende der Probezeit in Deutschland erfolgt unter Einhaltung gesetzlicher Fristen, erfordert die Schriftform und muss berechtigte Gründe beinhalten; sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind an spezifische Regelungen und Verfahren gebunden.

Beratung

Nach Ablauf der Probezeit stehen verschiedene Beratungen in Deutschland zur Verfügung, die Arbeitnehmer bei Fragen zu Arbeitsrecht, Karriereplanung, Konfliktbewältigung und persönlicher Entwicklung am Arbeitsplatz unterstützen.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.