Gründe für die Rückerstattung der Lohnsteuer
Auszubildende haben häufig Anspruch auf eine Rückerstattung der gezahlten Lohnsteuer, da ihre jährliche Ausbildungsvergütung oft unterhalb des Grundfreibetrags von 10.908 € liegt (Stand 2025). Zudem können hohe Werbungskosten und Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen senken, sodass weniger oder keine Lohnsteuer zu zahlen ist.
Voraussetzungen für die Rückerstattung
Eine Rückerstattung der Lohnsteuer erfolgt, wenn:
- das zu versteuernde Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt,
- hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden können,
- die Ausbildung erst im Laufe des Jahres begonnen wurde und dadurch nur für wenige Monate Lohnsteuer gezahlt wurde.
In diesen Fällen wird die zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt erstattet.
Abgabe der Steuererklärung
Um eine Rückerstattung der Lohnsteuer zu erhalten, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Dies kann entweder online über das ELSTER-Portal oder in Papierform beim Finanzamt erfolgen. Wichtig ist, dass alle relevanten Angaben zu Einkünften und abzugsfähigen Kosten gemacht werden.
Berechnung der Rückerstattung
Die Höhe der Rückerstattung ergibt sich aus der Differenz zwischen der tatsächlich gezahlten Lohnsteuer und der berechneten Steuerlast auf Basis des zu versteuernden Einkommens. Falls das Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, wird die gesamte gezahlte Lohnsteuer erstattet.
Beispiel:
- Jährliche Ausbildungsvergütung: 12.000 €
- Abzugsfähige Werbungskosten: 1.770 €
- Zu versteuerndes Einkommen: 12.000 € – 1.770 € = 10.230 €
- Da das Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 10.908 € liegt, wird die gesamte gezahlte Lohnsteuer zurückerstattet.
Bearbeitungszeit durch das Finanzamt
Nach Abgabe der Steuererklärung prüft das Finanzamt die Angaben und erstellt einen Steuerbescheid. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs bis zwölf Wochen. Die Rückerstattung wird anschließend direkt auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
Wichtige Hinweise zur Rückerstattung
Auszubildende sollten ihre Lohnsteuerbescheinigung und alle Belege zu abzugsfähigen Kosten sorgfältig aufbewahren, da das Finanzamt diese im Einzelfall anfordern kann. Es lohnt sich, die Steuererklärung frühzeitig abzugeben, um die Rückerstattung schneller zu erhalten. Bei Fragen zur Steuererklärung oder zur Höhe der Rückerstattung kann das Finanzamt oder ein Lohnsteuerhilfeverein Unterstützung bieten.