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Definition

Definition und Zweck von Wohngeld zur Finanzierung der Ausbildung 2025

Wohngeld dient der Unterstützung einkommensschwacher Haushalte, einschließlich Azubis, um deren Wohnkosten zu senken, sofern keine anderen Förderleistungen wie BAföG oder BAB bezogen werden.

Definition und Zielsetzung

Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung, die darauf abzielt, einkommensschwache Haushalte bei der Deckung der Wohnkosten zu entlasten. Auszubildende können diese Unterstützung erhalten, sofern sie keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG haben. Es dient dazu, Auszubildenden mit niedrigem Einkommen den Zugang zu angemessenem Wohnraum während ihrer Ausbildung zu ermöglichen.

Anspruchsberechtigung

Auszubildende, die eine eigene Wohnung oder ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft mieten und keinen Anspruch auf BAB oder BAföG haben, können Wohngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass ihr Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Die genaue Berechnung der Anspruchsberechtigung hängt vom Gesamteinkommen und der Höhe der Miete ab.

Höhe des Wohngeldes

Die Höhe des Wohngeldes wird anhand dreier Faktoren ermittelt: der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen, der monatlichen Mietkosten und des Gesamteinkommens. Dabei gelten je nach Region unterschiedliche Mietstufen, die den maximal förderfähigen Mietbetrag beeinflussen. Da Azubis in der Regel ein niedriges Einkommen beziehen, können sie von einer solchen Förderung profitieren, um ihre Wohnkosten zu reduzieren.

Unterschied zu anderen Ausbildungsförderungen

Im Gegensatz zu Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG ist Wohngeld keine spezielle Ausbildungsförderung, sondern eine allgemeine Sozialleistung für einkommensschwache Haushalte. Während BAB und BAföG speziell zur Deckung der Lebenshaltungskosten während einer Ausbildung dienen, wird Wohngeld ausschließlich zur Unterstützung bei Mietkosten gewährt. Dies macht Wohngeld für Azubis interessant, die keine anderen Leistungen erhalten.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Wohngeld muss bei der zuständigen Wohngeldstelle der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gestellt werden. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören in der Regel der Mietvertrag, aktuelle Einkommensnachweise und ein Nachweis über den Ausbildungsstatus. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, weshalb eine frühzeitige Antragstellung ratsam ist.

Besondere Regelungen für Auszubildende

In bestimmten Sonderfällen können Azubis auch dann Wohngeld erhalten, wenn sie nur einen Teil der Wohnkosten selbst tragen. Dazu zählen zum Beispiel Auszubildende, die in einer Wohngemeinschaft wohnen und ihren Mietanteil nicht vollständig selbst finanzieren können. Zudem können Azubis, die mit einem Partner oder in einer Bedarfsgemeinschaft leben, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Wohngeld haben.

Wohngeld in verschiedenen Lebenssituationen

Wohngeld kann besonders hilfreich sein, wenn Auszubildende von ihrem Elternhaus wegziehen müssen, um ihre Ausbildung in einer anderen Stadt zu absolvieren. Da die Wohnkosten in städtischen Gebieten oft höher sind als auf dem Land, stellt Wohngeld eine wichtige Unterstützung dar, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Zudem bietet es Azubis, die keine Unterstützung von den Eltern erhalten, eine eigenständige Absicherung ihrer Unterkunftskosten.

Relevanz für duale Ausbildungen

Da die duale Ausbildung in Deutschland einen wichtigen Bestandteil des beruflichen Bildungswesens darstellt und viele Azubis eine eigene Wohnung benötigen, ist Wohngeld eine zentrale Ergänzungsleistung. Es ermöglicht Azubis, ihre Ausbildung unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern erfolgreich zu absolvieren.

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