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Freibetrag

Vermögensgrenzen der Antragsteller – Höhe des anrechnungsfreien Vermögens beim Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung 2025

Das Vermögen des Antragstellers wird beim Bafög nur teilweise berücksichtigt, da ein bestimmter Betrag als anrechnungsfrei gilt. Die Höhe des anrechnungsfreien Vermögens beträgt aktuell 15.000 Euro für Antragsteller bis 29 Jahre und 45.000 Euro ab 30 Jahren.

Höhe des anrechnungsfreien Vermögens

Beim Bafög wird das Vermögen des Antragstellers geprüft, um festzustellen, ob er über finanzielle Mittel verfügt, die zur Finanzierung der Ausbildung herangezogen werden können. Ein bestimmter Betrag des Vermögens bleibt jedoch anrechnungsfrei, sodass Antragsteller bis zu dieser Grenze keine Kürzung der Förderung befürchten müssen.

Vermögensgrenze für Antragsteller bis 29 Jahre

Für Antragsteller, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, liegt die Höhe des anrechnungsfreien Vermögens bei 15.000 Euro. Nur der Betrag, der diese Grenze überschreitet, wird auf die Förderung angerechnet. Dies bedeutet, dass ein Antragsteller mit einem Vermögen von bis zu 15.000 Euro keine Minderung der Bafög-Förderung erfährt.

Vermögensgrenze für Antragsteller ab 30 Jahren

Antragsteller, die älter als 29 Jahre sind und beispielsweise eine Förderung für eine Zweitausbildung oder ein Aufstiegs-Bafög beantragen, profitieren von einer höheren Vermögensgrenze. Für sie beträgt das anrechnungsfreie Vermögen 45.000 Euro. Diese Erhöhung berücksichtigt, dass ältere Antragsteller in der Regel bereits längere Zeit berufstätig waren und möglicherweise Rücklagen gebildet haben.

Besondere Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen

Zusätzlich zum persönlichen Freibetrag des Antragstellers gibt es besondere Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen. Für jeden unterhaltsberechtigten Ehepartner oder jedes Kind des Antragstellers wird ein weiterer Freibetrag von 2.300 Euro gewährt. Diese Beträge werden ebenfalls nicht auf die Förderung angerechnet und erhöhen die Gesamtsumme des anrechnungsfreien Vermögens.

Ermittlung des anrechenbaren Vermögens

Nur der Teil des Vermögens, der die jeweilige Vermögensgrenze überschreitet, wird als anrechenbar betrachtet. Das anrechenbare Vermögen wird anteilig auf die Monate des Bewilligungszeitraums aufgeteilt und mindert entsprechend die monatliche Bafög-Förderung. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass Antragsteller mit moderaten Vermögenswerten weiterhin Anspruch auf eine angemessene Förderung haben.

Anpassung des Freibetrags

Der Freibetrag für das Vermögen wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Die regelmäßige Anpassung soll sicherstellen, dass Auszubildende mit einem moderaten Vermögen weiterhin Zugang zu Bafög-Leistungen haben. Künftige Erhöhungen des Freibetrags sind möglich, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.