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Duales Studium

Anspruch auf Kindergeld während eines dualen Studiums 2025

Der Anspruch auf Kindergeld besteht während eines dualen Studiums bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, da es als erste Berufsausbildung anerkannt ist. Voraussetzung ist, dass das Studium an einer anerkannten Hochschule erfolgt und ein berufsqualifizierender Abschluss angestrebt wird.

Anspruch auf Kindergeld während eines dualen Studiums

Ein duales Studium kombiniert akademisches Lernen an einer Hochschule mit praktischer Arbeit in einem Betrieb. Da ein duales Studium als erste Berufsausbildung gilt, besteht ein Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Eltern oder der Auszubildende selbst können das Kindergeld beantragen und erhalten, solange die Ausbildung an einer anerkannten Hochschule erfolgt und ein berufsqualifizierender Abschluss angestrebt wird.

Voraussetzungen für den Anspruch

Damit der Anspruch auf Kindergeld während eines dualen Studiums besteht, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Studierende darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Das duale Studium muss an einer staatlich anerkannten Hochschule stattfinden.
  • Es muss ein berufsqualifizierender Abschluss angestrebt werden.

Nachweise für den Anspruch

Für die Beantragung und Fortführung des Kindergeldanspruchs während eines dualen Studiums sind regelmäßig Nachweise bei der Familienkasse einzureichen. Dazu gehören:

  • Eine Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
  • Gegebenenfalls eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs
  • Nachweise über die Dauer des dualen Studiums

Direkte Auszahlung an den Studierenden

Falls der Studierende während des dualen Studiums nicht mehr im elterlichen Haushalt lebt, kann auf Antrag das Kindergeld direkt an ihn ausgezahlt werden. Dafür ist ein Nachweis über den eigenen Haushalt erforderlich.

Kindergeld bei Unterbrechung des dualen Studiums

Eine vorübergehende Unterbrechung des dualen Studiums, etwa durch Krankheit, führt in der Regel nicht zum Verlust des Kindergeldanspruchs. Voraussetzung ist, dass der Studierende weiterhin als in Ausbildung befindlich gilt. Die Familienkasse muss über die Unterbrechung informiert werden, und entsprechende Nachweise, wie ärztliche Atteste, sind vorzulegen.

Wichtige Hinweise zum Kindergeld während eines dualen Studiums

Das Kindergeld bietet eine bedeutende finanzielle Unterstützung während eines dualen Studiums, insbesondere da die Vergütung aus der praktischen Tätigkeit im Betrieb oft nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten vollständig zu decken. Eltern und Studierende sollten sicherstellen, dass die Familienkasse regelmäßig über den Ausbildungsstatus informiert wird. Änderungen, wie ein Wechsel des Studiengangs, ein Ausbildungsabbruch oder eine längere Unterbrechung, müssen unverzüglich gemeldet werden, um den Anspruch auf Kindergeld nicht zu gefährden.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.