Die Rückzahlungspflichten beim Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung betreffen den Darlehensanteil, der zinsfrei gewährt wird. Die Rückzahlung beginnt frühestens fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Die monatlichen Raten sind gesetzlich festgelegt, und eine vorzeitige Rückzahlung kann zu einem Teilerlass führen. Bei niedrigem Einkommen kann eine Stundung oder Freistellung beantragt werden. Änderungen der finanziellen Situation müssen dem Bundesverwaltungsamt gemeldet werden. Die maximale Rückzahlungssumme ist begrenzt, um die finanzielle Belastung zu begrenzen.
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