in 🇩🇪 Deutschland

Solidaritätszuschlag

Solidaritätszuschlag auf die Ausbildungsvergütung bei der Berufsausbildung 2025

Der Solidaritätszuschlag ist eine Zusatzabgabe zur Lohnsteuer, die 5,5 % der gezahlten Lohnsteuer beträgt. Er wird jedoch nur erhoben, wenn die Lohnsteuer eine bestimmte Freigrenze überschreitet. Die meisten Auszubildenden sind davon nicht betroffen.

Grundlagen des Solidaritätszuschlags

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt, um die Kosten der deutschen Einheit zu finanzieren. Er wird als Prozentsatz der Lohnsteuer erhoben und beträgt einheitlich 5,5 %. Seit 2021 gilt jedoch eine Freigrenze, sodass der Solidaritätszuschlag nur noch für Personen mit einer höheren Steuerbelastung anfällt.

Freigrenzen und Erhebung

Der Solidaritätszuschlag wird nur dann erhoben, wenn die zu zahlende Lohnsteuer eine bestimmte Freigrenze überschreitet. Die Freigrenzen liegen bei:

  • 16.956 € Jahreseinkommen für Alleinstehende
  • 33.912 € Jahreseinkommen für Verheiratete

Solange die Lohnsteuer unterhalb der Freigrenze bleibt, fällt kein Solidaritätszuschlag an. Da die meisten Auszubildenden unterhalb dieser Grenze liegen, wird der Solidaritätszuschlag in der Regel nicht erhoben.

Berechnung des Solidaritätszuschlags

Wird die Freigrenze überschritten, beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 % der zu zahlenden Lohnsteuer. Ein Beispiel:

  • Jährliche Lohnsteuer: 2.000 €
  • Solidaritätszuschlag: 2.000 € × 5,5 % = 110 €

Die Abgabe erfolgt monatlich anteilig über die Gehaltsabrechnung. Der Arbeitgeber führt den Solidaritätszuschlag zusammen mit der Lohnsteuer an das Finanzamt ab.

Keine zusätzliche Belastung für Auszubildende

Für die meisten Auszubildenden ist der Solidaritätszuschlag nicht relevant, da ihre jährliche Vergütung meist unter der Freigrenze liegt. Auch bei einem späten Beginn der Ausbildung im Jahr sinkt das zu versteuernde Einkommen, wodurch die Steuerlast und damit der Solidaritätszuschlag entfällt.

Wichtige Hinweise zum Solidaritätszuschlag

Auszubildende sollten ihre Lohnabrechnungen regelmäßig überprüfen, um festzustellen, ob der Solidaritätszuschlag zu Recht erhoben wurde. Falls dieser gezahlt wurde, obwohl die Freigrenze nicht überschritten wurde, kann eine Korrektur beim Arbeitgeber oder über die Steuererklärung erfolgen. In vielen Fällen ist eine Rückerstattung möglich, wenn im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer gezahlt wurde.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.