Höhe der Wohnpauschale
Die Wohnpauschale wird in Abhängigkeit davon gewährt, ob der Antragsteller in einer eigenen Wohnung oder einem Wohnheim wohnt. Aktuell beträgt die Wohnpauschale:
- 360 Euro monatlich: Für Auszubildende, die nicht im elterlichen Haushalt wohnen und einen eigenen Haushalt führen.
- Keine Wohnpauschale: Für Auszubildende, die während der Ausbildung weiterhin im Haushalt der Eltern wohnen, da deren Wohnkosten nicht gesondert gefördert werden.
Zweck der Wohnpauschale
Die Wohnpauschale soll sicherstellen, dass Auszubildende, die während ihrer Ausbildung auf eigene Wohnmöglichkeiten angewiesen sind, finanziell entlastet werden. Da die Pauschale unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Mietkosten gezahlt wird, profitieren Antragsteller in Regionen mit geringeren Mietkosten besonders. In Regionen mit hohen Mietpreisen kann die Pauschale jedoch unter den tatsächlichen Wohnkosten liegen.
Bedingungen für den Erhalt der Wohnpauschale
Die Wohnpauschale wird nur gewährt, wenn der Antragsteller nachweislich außerhalb des elterlichen Haushalts wohnt. Ein eigener Haushalt bedeutet, dass der Antragsteller eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet hat, in dem er dauerhaft lebt. Zum Nachweis ist in der Regel die Vorlage eines Mietvertrags erforderlich. Auch Wohnheime, etwa für Schüler oder Studenten, gelten als eigene Unterkunft.
Keine Berücksichtigung tatsächlicher Mietkosten
Im Gegensatz zu anderen Sozialleistungen, bei denen die tatsächlichen Mietkosten berücksichtigt werden, erfolgt beim Bafög eine pauschale Förderung der Wohnkosten. Das bedeutet, dass die Wohnpauschale unabhängig davon gezahlt wird, ob die tatsächlichen Mietkosten höher oder niedriger sind. Dadurch wird das Antragsverfahren vereinfacht, da keine detaillierte Prüfung der Mietkosten erforderlich ist.
Zusätzliche Bedarfssätze bei eigener Wohnung
Auszubildende, die selbst kranken- und pflegeversichert sind und einen eigenen Haushalt führen, können zusätzlich zur Wohnpauschale einen Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung erhalten. Dieser Zuschlag beträgt derzeit bis zu 122 Euro monatlich.
Auswirkungen der Wohnpauschale auf die Gesamtförderung
Die Wohnpauschale erhöht den Gesamtbedarf des Antragstellers und damit den maximal möglichen Förderbetrag. Der endgültige Bafög-Betrag wird durch die Anrechnung des Einkommens und Vermögens des Antragstellers sowie seiner Eltern ermittelt. Liegt das Einkommen der Eltern unterhalb der Einkommensgrenzen, kann der Antragsteller die volle Förderung erhalten, einschließlich der Wohnpauschale.
Besonderheiten bei Auslandsaufenthalten
Auch während eines geförderten Auslandsaufenthalts kann die Wohnpauschale gewährt werden, sofern der Antragsteller nachweist, dass er während der Ausbildung im Ausland eine eigene Unterkunft bewohnt. Die Höhe der Wohnpauschale kann in diesem Fall abweichen und hängt von den besonderen Regelungen für Auslands-Bafög ab.