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Für den Bezug von Wohngeld gibt es keine direkte Altersgrenze, jedoch müssen Auszubildende bestimmte persönliche Voraussetzungen wie eigenständiges Wohnen und Einkommensgrenzen erfüllen.
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nur, wenn der Antragsteller in Deutschland wohnt und eine eigene Wohnung oder ein eigenes Zimmer als Hauptwohnsitz gemeldet hat.
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht für deutsche Staatsbürger, EU-Bürger sowie für Drittstaatsangehörige mit einem rechtmäßigen, dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland.
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