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Kombinationen

Kindergeld und andere Leistungen während der Ausbildung 2025

Kindergeld kann parallel zu anderen Leistungen wie der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), BAföG und Wohngeld bezogen werden. Es wird bei der Berechnung dieser Leistungen in der Regel nicht als Einkommen angerechnet.

Kindergeld und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Das Kindergeld wird bei der Beantragung der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nicht als Einkommen des Auszubildenden angerechnet. BAB ist eine staatliche Unterstützung für Auszubildende in einer dualen Ausbildung, die nicht im elterlichen Haushalt wohnen. Da das Kindergeld den Eltern als Unterstützung für den Unterhalt des Kindes dient, bleibt es bei der Berechnung der BAB unberücksichtigt.

Kindergeld und BAföG

Auch beim BAföG, das Studierenden und Auszubildenden in schulischer Ausbildung gewährt wird, wird das Kindergeld nicht als Einkommen des Auszubildenden berücksichtigt. Das Kindergeld zählt als Familienleistung und dient der finanziellen Unterstützung der Eltern. Daher hat es keinen Einfluss auf die Höhe des BAföG-Satzes, den der Auszubildende erhält.

Auswirkungen auf Wohngeld

Kindergeld wird beim Wohngeld als Einkommen der Eltern berücksichtigt, wenn der Auszubildende im elterlichen Haushalt wohnt. Wohnt der Auszubildende in einer eigenen Wohnung und beantragt selbst Wohngeld, zählt das Kindergeld nicht zu seinem eigenen Einkommen. Da Wohngeld als Zuschuss zur Miete gedacht ist, beeinflusst das Kindergeld nur die Berechnung, wenn es als Teil des elterlichen Haushalts gezahlt wird.

Kombination von Kindergeld und anderen Leistungen

Grundsätzlich kann das Kindergeld parallel zu anderen Unterstützungsleistungen wie BAB, BAföG oder Wohngeld bezogen werden. Es dient als zusätzliche finanzielle Hilfe für Eltern und Auszubildende, ohne die Höhe dieser Leistungen direkt zu beeinflussen. Wichtig ist jedoch, dass alle Änderungen im Ausbildungsstatus oder der Wohnsituation der Familienkasse gemeldet werden, um sicherzustellen, dass der Kindergeldanspruch weiterhin besteht.

Wichtige Hinweise zur Kombination von Kindergeld und anderen Leistungen

Eltern und Auszubildende sollten sich über die jeweiligen Anrechnungsregelungen der einzelnen Leistungen informieren, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Die Familienkasse sowie die zuständigen Stellen für BAB, BAföG und Wohngeld bieten hierzu Beratung an.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.