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Duale Ausbildung

Anspruch auf Kindergeld bei dualer Ausbildung 2025

Der Anspruch auf Kindergeld besteht während einer dualen Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Die duale Ausbildung kombiniert betriebliche Praxis mit theoretischem Unterricht in der Berufsschule und gilt als förderfähige Ausbildungsart.

Anspruch auf Kindergeld während einer dualen Ausbildung

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn sich der Auszubildende in einer anerkannten dualen Berufsausbildung befindet. Diese Ausbildungsform kombiniert praktische Arbeit in einem Betrieb mit theoretischem Unterricht in der Berufsschule und führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. Die duale Ausbildung gilt als förderfähige Ausbildungsart, weshalb Eltern oder der Auszubildende selbst Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben.

Voraussetzungen für den Anspruch

Damit der Anspruch auf Kindergeld während einer dualen Ausbildung bestehen bleibt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Auszubildende darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Die duale Ausbildung muss in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) stattfinden.
  • Der Ausbildungsbetrieb muss eine gültige Ausbildungsbescheinigung ausstellen.

Nachweise für den Anspruch

Für die Beantragung und Fortführung des Kindergeldanspruchs während der dualen Ausbildung müssen regelmäßig Nachweise bei der Familienkasse eingereicht werden. Dazu zählen:

  • Die Ausbildungsbescheinigung des Ausbildungsbetriebs
  • Eine Kopie des Ausbildungsvertrags
  • Gegebenenfalls Bescheinigungen über den Besuch der Berufsschule

Kindergeld bei Unterbrechung der dualen Ausbildung

Eine vorübergehende Unterbrechung der dualen Ausbildung, beispielsweise durch Krankheit oder Mutterschutz, führt in der Regel nicht zum Wegfall des Kindergeldanspruchs. Voraussetzung ist, dass der Auszubildende weiterhin als in Ausbildung befindlich gilt. Die Familienkasse muss über die Unterbrechung informiert werden, und entsprechende Nachweise, wie ärztliche Atteste, müssen vorgelegt werden.

Direkte Auszahlung an den Auszubildenden

Falls der Auszubildende während der dualen Ausbildung nicht mehr im elterlichen Haushalt lebt, kann das Kindergeld auf Antrag direkt an ihn ausgezahlt werden. Dazu muss der Auszubildende der Familienkasse nachweisen, dass er einen eigenen Haushalt führt und von den Eltern nicht mehr finanziell unterstützt wird.

Wichtige Hinweise zum Kindergeld bei dualer Ausbildung

Das Kindergeld stellt eine wichtige finanzielle Unterstützung während der dualen Ausbildung dar. Eltern oder Auszubildende sollten sicherstellen, dass die Familienkasse regelmäßig über den Ausbildungsstatus informiert wird. Änderungen wie ein Ausbildungsabbruch, ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs oder eine längere Unterbrechung der Ausbildung müssen der Familienkasse umgehend mitgeteilt werden, um den Anspruch nicht zu gefährden.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.