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Probezeit

Abbruch der Ausbildung während der Probezeit 2025

Der Abbruch einer Berufsausbildung während der Probezeit in Deutschland ist ohne Angabe von Gründen beidseitig und fristlos möglich; er ist schriftlich zu erklären und hat Auswirkungen auf Versicherungen sowie eine mögliche Anschlussausbildung.

Definition Probezeit

Die Probezeit ist ein Zeitraum zu Beginn eines dualen Bildungswegs, in welchem beide Vertragsparteien – Auszubildender und Ausbildungsbetrieb – die Zusammenarbeit erproben. Diese Einstiegsphase dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Während der Probezeit können beide Seiten den dualen Lehrvertrag ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen beenden. Der Sinn der Probezeit liegt in der gegenseitigen Überprüfung, ob die Anforderungen und Erwartungen des jeweiligen Partners erfüllt werden.

Rechtliche Regelungen zum Abbruch

Nach § 22 Berufsbildungsgesetz (BBiG) kann eine duale Bildungsmaßnahme während der Probezeit jederzeit fristlos beendet werden. Ein sofortiges Beenden der Ausbildung zu jedem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der Probezeit ist möglich; es ist keine gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten. Die Begründung ist nicht erforderlich. Dies unterscheidet sich grundlegend vom Abbruch nach der Probezeit, bei dem andere rechtliche Bedingungen gelten.

Kündigungsform und Ablauf

Der Abbruch der Lehre in der Probezeit muss schriftlich erfolgen. Die elektronische Form reicht nicht aus: Es muss ein unterschriebenes Dokument vorliegen. Die Erklärung kann sowohl von dem Auszubildenden als auch vom Betrieb ausgehen. Minderjährige Auszubildende benötigen zusätzlich die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters. Eine vorherige Abmahnung ist nicht notwendig. Eine Bestätigung über den Erhalt der Kündigung wird empfohlen. Nach Ausspruch des Abbruchs endet das Ausbildungsverhältnis sofort.

Gründe für einen Abbruch

Während der Probezeit müssen keine Gründe für einen sofortigen Abbruch der Ausbildung genannt werden – weder von Seiten des Betriebes noch des Schülers. Häufige Gründe auf Seiten des Auszubildenden sind etwa mangelndes Interesse am Beruf, schlechtes Betriebsklima, persönliche Probleme oder die Erkenntnis, dass der gewählte duale Bildungsberuf nicht zu den eigenen Fähigkeiten passt. Arbeitgeber brechen das Ausbildungsverhältnis meist ab bei grobem Fehlverhalten, häufigem Fehlen oder fehlender Eignung des Lehrlings.

Folgen eines Ausbildungsabbruchs

Mit Ende der qualifizierenden Maßnahme enden automatisch Rechte und Pflichten wie Ausbildungsvergütung, Sozialversicherungsbeiträge und betriebliche Fürsorge. Die Ausbildung wird in keiner Form fortgeführt. Für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung gelten ab Vertragsbeendigung eigenständige Regelungen. Studenten, die sich zügig um einen neuen Ausbildungsplatz bemühen, können im Regelfall nahtlos weitermachen. Bereits absolvierte Zeiten aus der Probezeit können bei einem neuen Betrieb teilweise anerkannt werden, wenn die Ausbildung im selben Berufsfeld fortgesetzt wird. Ein sofortiger Start in eine andere Berufsausbildung ist nach Abschluss des Abbruchs möglich, sofern der neue Ausbildungsbetrieb zustimmt.

Meldepflichten und Auswirkungen auf die Berufsschule

Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den sofortigen Stopp des Vertrages der zuständigen Kammer (etwa IHK oder HWK) zu melden. Die Berufsschule muss ebenfalls informiert werden. Mit Beendigung der Probezeit fallen für den Auszubildenden auch die Berufsschulpflicht und Ansprüche auf Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) weg. Es besteht die Verpflichtung, sich nach der Vertragsbeendigung unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden, um möglichen Ansprüchen auf Arbeitslosengeld oder Unterstützung nachzukommen.

Auswirkungen auf den Lebenslauf

Eine Kündigung während der Probezeit einer betrieblichen Erstausbildung ist im Lebenslauf kein Makel, solange die Gründe sachlich erläutert werden können und unmittelbar ein neuer Berufsweg gesucht wird. Sammler von Praxiserfahrungen werden meist nicht negativ bewertet, sofern die Lücken kurz sind. Es empfiehlt sich, in Bewerbungen die Beweggründe für den Abbruch bei einem Berufsstart offen, sachlich und reflektiert darzustellen.

Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten

Mit dem momentanen Abbruch des Lehrverhältnisses enden auch Versicherungspflichten, wie die Anmeldung zur Krankenversicherung als Auszubildender. Studenten sollten umgehend klären, wie sie bis zum nächsten Vertragsabschluss versichert sind. Minderjährige und junge Erwachsene ohne Folgetätigkeit werden meist über die Familienversicherung abgesichert. Andernfalls ist eine freiwillige oder studentische Versicherung notwendig, um den Gesundheitsschutz nicht zu verlieren.

Unterstützungs- und Hilfsangebote

Bei Problemen oder Unsicherheiten bieten sich viele Anlaufstellen an: Die Arbeitsagentur, die Kammern (z. B. IHK, HWK), das Berufsberatungszentrum oder auch Sozialarbeiter der Berufsschule helfen weiter. Rechtliche Beratung leisten Gewerkschaften und Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Berufsrecht. Für psychologische Belastungen stehen Beratungsstellen und Online-Hilfsdienste zur Verfügung.

Möglichkeiten nach dem Abbruch

Nach der sofortigen Beendigung der Erstausbildung innerhalb der Probezeit können sich Studenten rasch um eine neue Ausbildungsstelle bewerben, sich für ein schulisches Bildungsangebot entscheiden oder eine Zeit zum Orientieren nutzen. Bei wiederholtem Abbruch mehrerer dualer Bildungsmaßnahmen müssen Beweggründe sorgfältig überdacht und plausibel erklärt werden, um negative Folgen für die langfristigen Berufschancen zu vermeiden.

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