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Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung bei der Ausbildung 2025

Auszubildende können Kosten für eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen, wenn sie aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz am Ausbildungsort führen und weiterhin einen eigenen Haushalt am Lebensmittelpunkt beibehalten. Absetzbar sind Unterkunftskosten, Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten.

Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung

Die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung setzt voraus, dass der Auszubildende aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz am Ausbildungsort unterhält und gleichzeitig einen eigenen Haushalt am Lebensmittelpunkt führt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Es muss ein eigener Hausstand am Hauptwohnsitz bestehen, der vom Auszubildenden finanziell mitgetragen wird.
  • Der zweite Wohnsitz am Ausbildungsort muss beruflich bedingt sein, d. h. aufgrund der Entfernung zwischen Hauptwohnsitz und Ausbildungsort erforderlich sein.

Absetzbare Kosten bei doppelter Haushaltsführung

Auszubildende können verschiedene Kosten, die durch die doppelte Haushaltsführung entstehen, in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen:

  • Unterkunftskosten: Mietkosten für die Wohnung am Ausbildungsort können bis zu einer Obergrenze von 1.000 € monatlich abgesetzt werden.
  • Fahrtkosten: Für Fahrten zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Ausbildungsort können 0,30 € pro Kilometer einfache Strecke abgesetzt werden.
  • Verpflegungsmehraufwand: Für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung können Pauschalen für Verpflegungskosten geltend gemacht werden. Diese betragen:
    • 14 € pro Tag bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden
    • 28 € pro Tag bei Abwesenheit von 24 Stunden

Beispielrechnung: Doppelte Haushaltsführung

Ein Auszubildender führt einen Hauptwohnsitz bei seinen Eltern und mietet eine Wohnung am Ausbildungsort. Die Entfernung zwischen beiden Wohnorten beträgt 50 Kilometer. Seine Kosten belaufen sich auf:

  • Miete am Ausbildungsort: 600 € monatlich
  • Fahrtkosten: 50 km × 0,30 € × 220 Arbeitstage = 3.300 € jährlich
  • Verpflegungsmehraufwand (für 3 Monate): 90 Tage × 14 € = 1.260 €

Gesamtabsetzbare Kosten für das Jahr: 600 € × 12 Monate + 3.300 € + 1.260 € = 11.460 €

Da die absetzbaren Kosten das zu versteuernde Einkommen deutlich mindern, kann der Auszubildende mit einer erheblichen Reduzierung seiner Steuerlast rechnen.

Nachweise für die doppelte Haushaltsführung

Um die Kosten für die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend zu machen, müssen Auszubildende entsprechende Nachweise erbringen. Dazu gehören:

  • Mietvertrag oder Mietzahlungsbelege für die Unterkunft am Ausbildungsort
  • Fahrtkostenaufstellung mit Datum und gefahrenen Kilometern
  • Belege für Verpflegungsmehraufwendungen

Wichtige Hinweise zur doppelten Haushaltsführung

Die doppelte Haushaltsführung bietet Auszubildenden die Möglichkeit, erhebliche Kosten steuerlich abzusetzen. Es ist jedoch wichtig, alle Nachweise sorgfältig aufzubewahren, da das Finanzamt die Angaben prüfen kann. Bei Unsicherheiten zur steuerlichen Anerkennung der doppelten Haushaltsführung kann eine Beratung durch das Finanzamt oder einen Lohnsteuerhilfeverein hilfreich sein.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.