Bedeutung des Mietvertrags
Der Mietvertrag dient als Nachweis über die tatsächlichen Mietkosten, die der Auszubildende während der Ausbildung trägt. Diese Kosten werden bei der Berechnung der BAB berücksichtigt.
Erforderliche Angaben im Mietvertrag
Der Mietvertrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Vermieters
- Name des Mieters (Auszubildender)
- Adresse der gemieteten Wohnung
- Höhe der monatlichen Miete (Grundmiete und Nebenkosten)
- Beginn des Mietverhältnisses
Nachweis der Mietzahlungen
Zusätzlich zum Mietvertrag können Nachweise über die tatsächlichen Mietzahlungen erforderlich sein, etwa in Form von Kontoauszügen oder Quittungen des Vermieters. Diese Nachweise dienen dazu, die regelmäßige Zahlung der Miete zu belegen.
Untermietverhältnisse
Falls der Auszubildende ein Zimmer untervermietet hat, ist ein Untermietvertrag erforderlich. Der Mietanteil muss klar angegeben sein, um die förderfähigen Kosten zu berechnen.
Änderungen im Mietverhältnis
Änderungen, wie eine Mieterhöhung oder ein Umzug, müssen der Agentur für Arbeit unverzüglich gemeldet werden, da sie den Anspruch auf BAB beeinflussen können.
Miete in Wohngemeinschaften
Bei Wohngemeinschaften (WG) muss der eigene Mietanteil im Mietvertrag oder durch eine schriftliche Vereinbarung mit den Mitbewohnern festgelegt sein. Dieser Anteil wird bei der Berechnung der BAB berücksichtigt.
Wichtige Hinweise
Der Mietvertrag sollte bei der Antragstellung vollständig und aktuell vorgelegt werden, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Falls Nachweise fehlen, setzt die Agentur für Arbeit eine Frist zur Nachreichung.