in 🇩🇪 Deutschland

Krankenversicherung

Krankenversicherung auf die Ausbildungsvergütung bei der Berufsausbildung 2025

Auszubildende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Der Beitragssatz beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens, zuzüglich eines kassenabhängigen Zusatzbeitrags. Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden getragen.

Pflicht zur Krankenversicherung

In Deutschland besteht für alle Auszubildenden die Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Pflichtversicherung stellt sicher, dass Auszubildende im Krankheitsfall abgesichert sind und medizinische Leistungen wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente in Anspruch nehmen können.

Beitragssatz und Zusatzbeitrag

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt einheitlich 14,6 % des Bruttoeinkommens. Zusätzlich erhebt jede Krankenkasse einen kassenabhängigen Zusatzbeitrag, der durchschnittlich bei etwa 1,3 % liegt. Der Zusatzbeitrag kann jedoch je nach Krankenkasse variieren. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden je zur Hälfte vom Ausbildungsbetrieb und vom Auszubildenden getragen.

Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge

Die folgende Beispielrechnung zeigt die Abzüge für die Krankenversicherung bei einer monatlichen Bruttovergütung von 1.000 €:

  • Beitragssatz: 14,6 % von 1.000 € = 146 €
  • Zusatzbeitrag (1,3 %): 13 €
  • Gesamtbeitrag: 159 €
  • Vom Auszubildenden zu tragen: 79,50 €
  • Vom Ausbildungsbetrieb zu tragen: 79,50 €

Leistungen der Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Auszubildenden umfassende Leistungen, darunter:

  • Ambulante Behandlungen beim Arzt
  • Stationäre Krankenhausaufenthalte
  • Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsmaßnahmen
  • Medikamente und Heilmittel
  • Krankenhauspflege und Rehabilitationsmaßnahmen

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind weitgehend einheitlich geregelt, wobei einzelne Kassen zusätzliche freiwillige Leistungen anbieten können.

Wahl der Krankenkasse

Auszubildende können ihre Krankenkasse frei wählen. Es lohnt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen, da sich die Zusatzbeiträge und die freiwilligen Leistungen der Kassen unterscheiden. Ein Krankenkassenwechsel ist jederzeit möglich, wenn eine Kündigungsfrist von zwei Monaten eingehalten wird.

Mitgliedsbescheinigung und Sozialversicherungsnummer

Vor Beginn der Ausbildung müssen Auszubildende dem Ausbildungsbetrieb eine Mitgliedsbescheinigung ihrer gewählten Krankenkasse vorlegen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Auszubildende bei der jeweiligen Kasse versichert ist. Zudem wird dem Auszubildenden eine Sozialversicherungsnummer zugeteilt, die für die Abführung der Beiträge erforderlich ist.

Krankenversicherung bei geringfügiger Vergütung

Auch Auszubildende mit einer geringfügigen Vergütung (unter 520 €) sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. In solchen Fällen übernimmt der Ausbildungsbetrieb die Beiträge in voller Höhe.

Wichtige Hinweise zur Krankenversicherung

Auszubildende sollten darauf achten, dass ihre Beiträge korrekt berechnet und rechtzeitig an die Krankenkasse abgeführt werden. Bei Fragen zu den Beiträgen oder den Leistungen der Krankenversicherung können sie sich direkt an ihre Krankenkasse wenden. Zudem bietet die Krankenkasse Beratungen zu speziellen Leistungen und Präventionsprogrammen für Auszubildende an.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.