in 🇩🇪 Deutschland

Kindergeld

Ausbildungsfinanzierung durch Kindergeld 2025

Ausbildungsfinanzierung durch Kindergeld in Deutschland ist eine wesentliche Unterstützung für Eltern von Auszubildenden. Kindergeld wird bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, solange das Kind sich in einer Ausbildung befindet.

Anspruch auf Kindergeld

Kindergeld steht allen Eltern zu, die in Deutschland leben und deren Kinder in einer Ausbildung sind. Dazu zählen schulische, betriebliche Ausbildungen, Studium sowie Praktika, die im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen.

Höhe des Kindergeldes

Die Höhe des Kindergeldes beträgt 250 Euro pro Kind (Stand 2024). Die Zahlungen erfolgen monatlich und enden spätestens mit dem 25. Lebensjahr des Kindes. Unter bestimmten Umständen, wie einer Behinderung des Kindes, kann Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden.

Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch in der Ausbildung

Um Kindergeld zu erhalten, muss das Kind eine Ausbildung absolvieren. Es ist nicht erforderlich, dass es sich um eine Vollzeitausbildung handelt, jedoch muss der Ausbildungscharakter gegeben sein. Dazu zählen auch duale Studiengänge oder berufsbegleitende Ausbildungen.

Verlängerung des Kindergeldanspruchs

In einigen Fällen kann der Anspruch auf Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert werden, zum Beispiel bei einer Freiwilligendienstleistung oder wenn das Kind eine Berufsausbildung nicht früher beginnen konnte, etwa wegen eines Wehrdienstes.

Kindergeld während einer Zweitausbildung

Auch während einer Zweitausbildung kann Kindergeld gezahlt werden, wenn das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Wird diese Grenze überschritten, entfällt der Kindergeldanspruch.

Beantragung und Auszahlung

Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel an die Eltern, auf Antrag kann es jedoch auch direkt an das Kind ausgezahlt werden, sofern es eigenständig lebt.

Kindergeld und Steuerfreibetrag

Alternativ zum Kindergeld können Eltern den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Dies wird vom Finanzamt automatisch im Rahmen der Einkommensteuererklärung geprüft und der günstigere Betrag berücksichtigt.

Grundlagen

Kindergeld unterstützt Eltern und Auszubildende finanziell während der gesamten Ausbildungsdauer. Es wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, sofern der Auszubildende sich in einer anerkannten Berufsausbildung befindet. Der Bezug ist unabhängig vom Einkommen des Auszubildenden.

Voraussetzungen

Für den Anspruch auf Kindergeld während der Ausbildung müssen Voraussetzungen wie das Alter des Auszubildenden, der Ausbildungsstatus und der Wohnsitz in Deutschland erfüllt sein. Es besteht ein Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange sich der Auszubildende in einer anerkannten Berufsausbildung befindet.

Höhe

Die Höhe des Kindergeldes beträgt seit 2025 einheitlich 250 € monatlich pro Kind. Dieser Betrag gilt unabhängig von der Anzahl der Kinder und bleibt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Antragstellung

Die Antragstellung für Kindergeld erfolgt bei der zuständigen Familienkasse. Erforderlich sind der ausgefüllte Antrag, eine Geburtsurkunde, eine Ausbildungsbescheinigung und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes und der Eltern.

Besonderheiten

Kindergeld kann in besonderen Situationen während der Ausbildung, etwa bei einer Ausbildung im Ausland, einer Teilzeitausbildung oder bei Auszubildenden mit Behinderung, weiterhin bezogen werden. Zudem sind Rückforderungen von zu viel gezahltem Kindergeld möglich, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt waren.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.