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Persönliche

Persönliche Voraussetzungen für Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung 2025

Zu den persönlichen Voraussetzungen für BAföG zählen die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein vergleichbarer Status, das Alter des Auszubildenden sowie die Eignung zur erfolgreichen Absolvierung der Ausbildung. Unter bestimmten Bedingungen können auch ausländische Auszubildende BAföG erhalten.

Alter

Für den Erhalt von Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung in Deutschland gilt grundsätzlich eine Altersgrenze. In der Regel dürfen Auszubildende das 30. Lebensjahr zu Beginn der geförderten Ausbildung nicht überschritten haben, mit Ausnahmen für bestimmte Personengruppen.

Nationalität

Der Anspruch auf Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung in Deutschland ist in erster Linie an die deutsche Staatsangehörigkeit gekoppelt. Unter bestimmten Bedingungen können jedoch auch Ausländer gefördert werden, wenn sie rechtmäßig in Deutschland leben und arbeiten oder eine dauerhafte Bleibeperspektive haben.

Wohnsitz

Für die Gewährung von Bafög zur Berufsausbildung in Deutschland ist ein Wohnsitz im Inland eine zwingende Voraussetzung. Auch Auszubildende mit Auslandsaufenthalt können in besonderen Fällen gefördert werden, wenn ein enger Bezug zu Deutschland besteht. Der Wohnsitznachweis stellt sicher, dass die Förderung gezielt auf Personen mit dauerhaftem Lebensmittelpunkt in Deutschland ausgerichtet ist.

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