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Ausbildungsvergütung

Erforderliche Unterlagen: Nachweis der Ausbildungsvergütung für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe 2025

Der Nachweis der Ausbildungsvergütung ist erforderlich, da die Ausbildungsvergütung das Haupteinkommen des Auszubildenden darstellt und bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) angerechnet wird.

Wichtigkeit des Nachweises der Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung ist die wichtigste Einkommensquelle des Auszubildenden und beeinflusst direkt die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe. Die Agentur für Arbeit benötigt den Nachweis, um das anrechenbare Nettoeinkommen zu ermitteln und die BAB-Leistung korrekt zu berechnen.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Nachweise über die Ausbildungsvergütung müssen eingereicht werden:

  • Aktuelle Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • Eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs über die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung
  • Nachweise über eventuelle Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld)

Anrechnung der Ausbildungsvergütung

Von der Bruttovergütung werden bestimmte Abzüge vorgenommen, um das anrechenbare Nettoeinkommen zu ermitteln. Dazu gehören:

  • Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer)
  • Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
  • Pauschale Werbungskosten

Das verbleibende Nettoeinkommen wird auf den Bedarf angerechnet und mindert die Höhe der BAB-Leistung.

Nachreichung fehlender Unterlagen

Falls der Nachweis der Ausbildungsvergütung bei der Antragstellung fehlt, setzt die Agentur für Arbeit eine Frist zur Nachreichung. Ohne diesen Nachweis kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Änderungen der Ausbildungsvergütung

Falls sich die Höhe der Ausbildungsvergütung während der Bezugsdauer der BAB ändert, muss dies der Agentur für Arbeit unverzüglich gemeldet werden. Eine Erhöhung oder Verringerung der Vergütung kann den Anspruch auf BAB beeinflussen.

Wichtige Hinweise

Auszubildende sollten sicherstellen, dass die Nachweise vollständig und aktuell sind, um Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags zu vermeiden. Bei Unsicherheiten über die erforderlichen Unterlagen können sie sich an die Agentur für Arbeit oder den

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