Zweck der Vermögensaufstellung
Der Zweck der Vermögensaufstellung ist es, sicherzustellen, dass Antragsteller, die über ein erhebliches eigenes Vermögen verfügen, dieses zunächst zur Deckung ihres Lebensunterhalts verwenden, bevor sie staatliche Unterstützung erhalten. Nur das Vermögen, das die gesetzlich festgelegten Freibeträge übersteigt, wird auf die Bafög-Leistung angerechnet.
Umfang der Vermögensaufstellung
Die Vermögensaufstellung muss alle Vermögenswerte umfassen, die dem Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung gehören. Dazu zählen Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilienbesitz, Fahrzeuge und andere Sachwerte. Auch Forderungen, wie etwa ausstehende Zahlungen, sowie Ansprüche aus Versicherungen oder Bausparverträgen müssen angegeben werden.
Anrechenbare Vermögenswerte
Zu den anrechenbaren Vermögenswerten gehören:
- Bargeld: Bargeldbeträge, die der Antragsteller in seinem Besitz hat.
- Bankguthaben: Guthaben auf Girokonten, Sparkonten und Tagesgeldkonten.
- Wertpapiere: Aktien, Fondsanteile, Anleihen und sonstige Kapitalanlagen.
- Immobilienbesitz: Grundstücke, Eigentumswohnungen oder Häuser, sofern sie nicht selbst genutzt werden.
- Kraftfahrzeuge: Der Zeitwert von Fahrzeugen, deren Marktwert 7.500 Euro übersteigt.
- Sachwerte: Hochwertige Gegenstände wie Schmuck oder Kunstgegenstände, die als Kapitalanlage dienen.
- Ansprüche aus Versicherungen: Kapitalbildende Lebensversicherungen oder Bausparverträge, die bereits eine Auszahlungsreife erreicht haben.
Freibeträge bei der Vermögensaufstellung
Das Bafög-Gesetz sieht für das Vermögen des Antragstellers bestimmte Freibeträge vor, bis zu denen das Vermögen nicht angerechnet wird. Der Freibetrag liegt derzeit bei 15.000 Euro für Antragsteller unter 30 Jahren und bei 45.000 Euro für Antragsteller ab 30 Jahren. Für Ehepartner und Kinder des Antragstellers gelten zusätzliche Freibeträge in Höhe von jeweils 2.300 Euro. Nur das Vermögen, das diese Freibeträge übersteigt, wird auf die Bafög-Leistung angerechnet.
Besondere Regelungen für bestimmte Vermögenswerte
Bestimmte Vermögenswerte bleiben unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt. Dazu gehören:
- Selbst genutzte Immobilien: Eine selbst genutzte Eigentumswohnung oder ein Eigenheim wird in der Regel nicht als Vermögen angerechnet.
- Haushaltsgegenstände: Möbel, Haushaltsgeräte und andere persönliche Gebrauchsgegenstände zählen nicht zum Vermögen.
- Fahrzeuge: Fahrzeuge mit einem Zeitwert unter 7.500 Euro werden nicht als Vermögen berücksichtigt.
- Zweckgebundenes Vermögen: Vermögen, das nachweislich für einen bestimmten Zweck, wie etwa die Altersvorsorge, vorgesehen ist, kann unter Umständen unberücksichtigt bleiben.
Nachweis der Vermögenswerte
Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Vermögenswerte im Bafög-Antrag vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Zur Prüfung der Vermögensaufstellung müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Dazu gehören:
- Kontoauszüge der letzten drei Monate für alle Bankkonten.
- Nachweise über Wertpapierdepots und deren aktuellen Stand.
- Grundbuchauszüge für Immobilienbesitz.
- Kfz-Bewertungen für Fahrzeuge mit einem Wert über 7.500 Euro.
- Vertragsunterlagen zu Versicherungen und Bausparverträgen.
Widerspruch gegen die Vermögensanrechnung
Wenn der Antragsteller der Meinung ist, dass die Vermögensanrechnung fehlerhaft erfolgt ist, kann er Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte durch zusätzliche Unterlagen oder Nachweise begründet werden. Bei Bedarf kann auch eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung beantragt werden.
Auswirkungen der Vermögensaufstellung auf die Förderung
Liegt das Vermögen des Antragstellers oberhalb der Freibeträge, wird der übersteigende Betrag auf die Bafög-Leistung angerechnet. Dies bedeutet, dass der Antragsteller zunächst sein eigenes Vermögen zur Finanzierung seiner Ausbildung einsetzen muss, bevor er staatliche Unterstützung erhält. Die Anrechnung erfolgt in monatlichen Beträgen, die vom anrechenbaren Vermögen abgezogen werden, bis dieses aufgebraucht ist.
Relevanz der Vermögensaufstellung
Die Vermögensaufstellung ist ein wesentlicher Bestandteil des Bafög-Antragsverfahrens. Sie stellt sicher, dass die Förderung gezielt an diejenigen Auszubildenden geht, die tatsächlich auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Gleichzeitig wird verhindert, dass Antragsteller mit hohem Vermögen staatliche Mittel in Anspruch nehmen, obwohl sie ihre Ausbildung selbst finanzieren könnten.