Gründe für die Rückforderung von Kindergeld
Die Familienkasse kann zu viel gezahltes Kindergeld zurückfordern, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt waren. Häufige Gründe für Rückforderungen sind:
- Ausbildungsabbruch: Der Auszubildende hat die Ausbildung vorzeitig beendet, und die Familienkasse wurde nicht rechtzeitig darüber informiert.
- Unterbrechung der Ausbildung: Eine längere Unterbrechung, etwa durch Krankheit oder Elternzeit, wurde nicht gemeldet.
- Wohnsitzwechsel: Der Auszubildende oder die Eltern haben den Wohnsitz ins Ausland verlegt und die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland aufgegeben.
- Fehlerhafte Angaben: Unvollständige oder falsche Angaben bei der Antragstellung haben zu einer fehlerhaften Auszahlung geführt.
Verfahren zur Rückforderung
Stellt die Familienkasse fest, dass das Kindergeld zu Unrecht gezahlt wurde, wird ein schriftlicher Bescheid über die Rückforderung erlassen. In diesem Bescheid wird der zurückzufordernde Betrag sowie die Begründung der Rückforderung genannt. Die Betroffenen erhalten eine Frist, innerhalb derer sie den Betrag zurückzahlen müssen.
Möglichkeiten zur Einwendung
Gegen den Rückforderungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Dabei sollten die Betroffenen ihre Einwände und gegebenenfalls Nachweise, die den Anspruch auf Kindergeld belegen, darlegen. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, bleibt die Möglichkeit, vor dem Finanzgericht Klage einzureichen.
Ratenzahlung und Stundung
Falls die sofortige Rückzahlung des geforderten Betrags eine finanzielle Härte darstellen würde, kann bei der Familienkasse eine Ratenzahlung oder Stundung beantragt werden. Die Entscheidung über eine solche Erleichterung liegt im Ermessen der Familienkasse.
Wichtige Hinweise zur Vermeidung von Rückforderungen
Um Rückforderungen von Kindergeld zu vermeiden, sollten Eltern und Auszubildende die Familienkasse stets über Änderungen informieren, die den Kindergeldanspruch beeinflussen könnten. Dazu gehören:
- Ein Wechsel oder Abbruch der Ausbildung
- Eine längere Unterbrechung der Ausbildung
- Ein Wohnsitzwechsel ins Ausland
Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtzeitig Kontakt mit der Familienkasse aufzunehmen, um mögliche Missverständnisse zu klären.