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Behinderung

Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende mit Schwerbehinderung zur Finanzierung der Berufsausbildung 2025

Auszubildende mit einer anerkannten Schwerbehinderung können im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zur Finanzierung der Berufsausbildung zusätzliche Leistungen und besondere Freibeträge erhalten, um die besonderen Anforderungen während der Ausbildung zu berücksichtigen.

Zuschläge und besondere Leistungen

Auszubildende mit einer anerkannten Schwerbehinderung können Anspruch auf zusätzliche Leistungen im Rahmen der BAB haben. Diese zusätzlichen Leistungen sollen die besonderen Bedarfe decken, die durch die Schwerbehinderung entstehen, wie beispielsweise höhere Transportkosten oder Kosten für Hilfsmittel. Zudem können Zuschläge für spezielle Betreuungs- oder Assistenzleistungen gewährt werden.

Erhöhte Freibeträge bei der Einkommensanrechnung

Bei der Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden sowie seiner Eltern oder seines Ehepartners gelten für Auszubildende mit Schwerbehinderung erhöhte Freibeträge. Diese Freibeträge sollen sicherstellen, dass ein größerer Teil des Einkommens nicht auf die BAB-Leistung angerechnet wird, um den besonderen Bedarf zu berücksichtigen.

Nachweise der Schwerbehinderung

Für die Beantragung der zusätzlichen Leistungen und Freibeträge im Rahmen der BAB müssen Auszubildende einen Nachweis ihrer Schwerbehinderung erbringen. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch die Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder eines Bescheids über den Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Besondere Pauschalen

Zusätzlich zu den regulären Pauschalen für Lebenshaltungskosten und Fahrtkosten können bei Auszubildenden mit Schwerbehinderung folgende besondere Pauschalen berücksichtigt werden:

  • Pauschale für erhöhte Fahrtkosten: Diese wird gewährt, wenn aufgrund der Behinderung ein besonderer Transportaufwand entsteht, beispielsweise durch die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs anstelle öffentlicher Verkehrsmittel.
  • Pauschale für Hilfsmittel: Zur Deckung von Kosten für notwendige Hilfsmittel, die während der Ausbildung benötigt werden.

Förderung während einer Unterbrechung der Ausbildung

Falls die Ausbildung aufgrund der Schwerbehinderung vorübergehend unterbrochen werden muss, kann die BAB-Leistung unter bestimmten Bedingungen weiterhin gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Unterbrechung rechtzeitig gemeldet wird und die Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt wird.

Beratung und Unterstützung

Auszubildende mit Schwerbehinderung können bei der Antragstellung und während der gesamten Ausbildungszeit besondere Beratungs- und Unterstützungsangebote der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Diese umfassen beispielsweise die Beratung zur individuellen Bedarfsermittlung und die Vermittlung zusätzlicher Fördermöglichkeiten.

Wichtige Hinweise

Um die zusätzlichen Leistungen im Rahmen der BAB zu erhalten, sollten Auszubildende mit Schwerbehinderung ihren Antrag vollständig und mit allen erforderlichen Nachweisen einreichen. Eine frühzeitige Beratung durch die Agentur für Arbeit wird empfohlen, um alle möglichen Förderungen in Anspruch nehmen zu können.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.