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Grundbedarf

Grundbedarf für Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung 2025

Der Grundbedarf ist eine zentrale Komponente der Bafög-Berechnung und stellt den finanziellen Betrag dar, der einem Antragsteller monatlich zur Deckung der allgemeinen Lebenshaltungskosten während der Ausbildung zur Verfügung gestellt wird. Dieser Betrag wird unabhängig von individuellen Zusatzkosten wie Miete oder Krankenversicherung gewährt und soll die grundlegenden Ausgaben abdecken.

Definition des Grundbedarfs

Der Grundbedarf bezeichnet den festgelegten monatlichen Betrag, den alle förderfähigen Auszubildenden erhalten, sofern sie die Voraussetzungen für Bafög erfüllen. Der Grundbedarf richtet sich nach der Art der besuchten Ausbildungsstätte, wobei unterschiedliche Bedarfssätze für Schüler von Berufsfachschulen, Fachschulen und anderen Bildungseinrichtungen gelten.

Grundbedarfssätze nach Ausbildungsart

Die Höhe des Grundbedarfs variiert je nach Ausbildungsform. Für Schüler und Auszubildende an Berufsfachschulen und Fachschulen gelten unterschiedliche Sätze:

  • Schüler von Berufsfachschulen: Schüler, die eine vollzeitschulische Berufsausbildung an Berufsfachschulen absolvieren und noch bei den Eltern wohnen, erhalten einen Grundbedarf von aktuell 247 Euro monatlich.
  • Schüler von Fachschulen: Für Schüler von Fachschulen, die einen weiterführenden Abschluss anstreben, liegt der Grundbedarf ebenfalls bei 247 Euro, wenn sie im elterlichen Haushalt wohnen.
  • Auszubildende mit eigenem Haushalt: Schüler, die während der Ausbildung einen eigenen Haushalt führen, erhalten einen höheren Grundbedarf, der derzeit bei 585 Euro liegt.

Zusätzliche Bedarfsarten

Der Grundbedarf kann durch verschiedene zusätzliche Bedarfsarten ergänzt werden, die auf die individuelle Lebenssituation des Antragstellers abgestimmt sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Wohnbedarf: Ein Zuschlag für Auszubildende, die nicht im elterlichen Haushalt wohnen. Dieser beträgt derzeit bis zu 360 Euro monatlich.
  • Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag: Für Auszubildende, die selbst kranken- und pflegeversichert sind, wird ein Zuschlag gewährt. Dieser liegt aktuell bei 94 Euro für die Krankenversicherung und 28 Euro für die Pflegeversicherung.
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende: Alleinerziehende Auszubildende erhalten einen zusätzlichen Zuschlag zur Unterstützung ihrer Lebenssituation.

Bedeutung des Grundbedarfs

Der Grundbedarf bildet die Basis der Bafög-Förderung und gewährleistet, dass alle geförderten Auszubildenden einen festgelegten Mindestbetrag zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten erhalten. Der Grundbedarf wird ergänzt durch weitere Bedarfssätze, die auf individuelle Umstände wie Wohnkosten und Krankenversicherung abgestimmt sind.

Berechnung des Förderbetrags

Der endgültige Förderbetrag setzt sich aus dem Grundbedarf und den möglichen zusätzlichen Bedarfssätzen zusammen. Vom ermittelten Gesamtbedarf werden das anrechenbare Einkommen des Antragstellers sowie das Einkommen und Vermögen der Eltern abgezogen. Der verbleibende Betrag wird als monatliche Bafög-Leistung ausgezahlt.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.